Geschädigte Wirecard-Aktionäre kommen schwer an Prozessfinanzierung
Archivmeldung vom 04.09.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie zahlreich geschädigten Wirecard-Aktionäre kommen offensichtlich nur schwer an eine Prozessfinanzierung für mögliche Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
"Das Prozessfinanzierungsthema gestaltet sich schwieriger, als wir noch im Juni/Juli angenommen haben", heißt es im Schreiben einer Anwaltskanzlei, die um geschädigte Anleger für mögliche Sammelklagen wirbt. Lediglich ein kleiner deutscher Prozessfinanzierer nehme Einzelklagen an, und dies auch erst ab einem Streitwert von 250.000 Euro.
Zudem stehe "eine schwach kapitalisierte niederländische Trägergesellschaft" bereit, die aber im Falle einer Prozessniederlage wohl selbst ausfallen könnte. Auf Kostenforderungen der Gegenseite könnten die Kläger dann sitzen bleiben. Angeblich wollen sich viele Prozessfinanzierer nicht mit EY anlegen, heißt es im Anwaltsschreiben, weil dieselben Unternehmen beispielsweise bei der Finanzierung von Firmenübernahmen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu tun haben. "Wir nehmen an, dass sie diese Kontakte für die Zukunft nicht beschädigen wollen", heißt es in dem Schreiben an die Anleger.
"Dagegen lässt sich allerdings kaum etwas tun", resümieren die Anwälte, die stattdessen den Anlegern Klage auf eigenes Kostenrisiko empfehlen. Andere Anwaltskanzleien werben allerdings weiter mit Prozessfinanzierung und "Schadensersatzklage gegen EY ohne Kostenrisiko". Im Falle eines Obsiegens müssen die Kläger dann aber auch einen beträchtlichen Teil der erstrittenen Summe an den Finanzierer abgeben. EY steht im Fokus vieler geschädigter Anleger. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte jahrelang Wirecard geprüft, aber offenbar nicht gemerkt, dass die Bilanzen gefälscht waren. Bei Wirecard selbst und dem kriminellen Management dürfte nicht viel zu holen sein.
Quelle: dts Nachrichtenagentur