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Landgericht Ravensburg belebt Widerrufsjoker neu

Archivmeldung vom 05.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Das Landgericht Ravensburg hat mit Urteil vom 21. September 2018 - 2 O 21/18 - entschieden, dass die Widerrufsinformation eines Immobilien-Darlehensvertrages vom 16.02.2012 nicht ordnungsgemäß ist. Grund: Die dort verklagte Sparkasse habe durch ihre AGB-Regelung in Ziff. 11 die Ausübung des Widerrufsrechts unzulässig erschwert. Durch die unzulässige AGB-Klausel entstehe bei einem Darlehensnehmer der unzutreffende Eindruck, dass er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen könne.

Dabei bezieht sich das Landgericht Ravensburg auf ein BGH-Urteil vom 20.03.2018 - XI ZR 309/16 -), in der der Bundesgerichtshof die Aufrechnungsklausel als unzulässig erachtet hat. Das Landgericht wendet diese BGH-Entscheidung nun auf den Widerruf von Darlehen an und sieht in der Klausel eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts.

"Das Landgericht Ravensburg-Urteil sorgt für eine Neubelebung des Widerrufsjokers. Es lässt sich auf fast alle Immobiliardarlehen und Autokredite anwenden. Das Aufrechnungsverbot ist in nahezu allen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen enthalten," weiß der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. "Mit diesem neuen rechtlichen Argument können sehr viele Verbraucher sich von ihrem überteuerten Darlehen trennen und zu niedrigeren Darlehenszinsen neu abzuschließen. Auch erstinstanzlich verlorene Gerichtsverfahren können unter Umständen mit diesem Ansatz noch gedreht und in der Berufungsinstanz gewonnen werden", sagt Anwalt Hahn.

HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung der Widerrufsmöglichkeit eines Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren unter anderem auf den Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die Streitigkeiten enden oftmals in einem Vergleich. Dennoch hat HAHN Rechtsanwälte in Widerrufsfällen bereits mehr als 50 positive Urteile für Verbraucher erstritten und ist gemessen hieran bundesweit die derzeit erfolgreichste Rechtsanwaltskanzlei.

Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)

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