Audi Abgasskandal neue Vorwürfe - Rechtsanwälte verklagten Audi bereits zu Jahresbeginn
Archivmeldung vom 02.06.2017
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Freigeschaltet durch André OttDie Audi AG hat mit einer Pressemitteilung vom 01.06.2017 angekündigt, dass in Europa ca. 24.000 Autos mit V-TDI-Motor zurückgerufen werden. Betroffen sind ca. 24.000 Fahrzeuge der Modellreihen A7 und A8 der Emissionsklasse Euro 5 mit V6- und V8-Motoren. Bei diesen Fahrzeugen zeigten sich in bestimmten Situationen Stickoxidausstoßüberschreitungen zwischen 20 und 100 % des Grenzwerts. Nach Angaben von Audi liegt der Grund darin, dass die Motordrehzahl in manchen Bereichen ungünstig von der Getriebesoftware beeinflusst wird. Dadurch können sich Emissionen verschlechtern. Audi hat mit dem Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf vereinbart. Es soll eine neue Software aufgespielt werden.
Damit weitet sich der VW Skandal weiter aus. Es sind nunmehr nicht nur die kleinen Motoren betroffen, sondern zwischenzeitlich auch größere Motoren. Bereits im November 2016 gab es erste Berichte über die Manipulation weiterer Fahrzeuge von Audi. So berichtete unter anderem "Die Zeit" im November 2016, dass die kalifornische Umweltbehörde Carb eine weitere illegale Software bei einem Audi mit V6 Motor entdeckt habe.
Dem Bericht zufolge können Audi Modelle mit einem bestimmten Automatikgetriebe erkennen, ob sie gerade auf dem Prüfstand stehen oder auf der Straße fahren. Wird das Lenkrad nach dem Start nicht bewegt, aktiviere sich ein Schaltprogramm für das Getriebe, dass besonders wenig CO2 produziere. Andernfalls laufe das Fahrzeug mit einem anderen Programm, das mehr Kraftstoff verbrauche und mehr CO2 erzeuge. Ob nunmehr der von Audi angekündigte Rückruf der Modellreihen A7 und A8 damit zusammenhängt, ist bisher unklar.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bundesweit die führende Kanzlei im Abgasskandal ist und mehr als 3.000 Klagen erhoben hat, reichte bereits im Februar 2017 eine Klage bezüglich dieser Lenkradwinkelerkennung und der Getriebesoftware gegen die Audi AG vor dem Landgericht Offenburg für den Erwerber eines Audi RS6 Benzinfahrzeugs mit V8-Motor ein. Das Verfahren läuft derzeit noch.
Die Kanzlei ist der Ansicht, dass dem Erwerber des Fahrzeugs aufgrund von Manipulationen Schadensersatzansprüche zustehen. Der Kläger behauptet in dem Verfahren, dass in dem Fahrzeug das Getriebe mit der internen Bezeichnung AL551 verbaut sei. Eine interne Dokumentation der Volkswagen AG aus der Rechtsabteilung, die der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorliegt, belegt, dass es Unregelmäßigkeiten gibt. Im Rahmen des Prozesses wird zu klären sein, ob Audi tatsächlich auch bei dem Audi RS 6 eine Software verwendet hat, die Einfluss auf die Abgaswerte nimmt. Fest steht dies bisher nicht.
Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)