Freiberufler und Selbständige beim Elterngeld benachteiligt
Archivmeldung vom 16.04.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesverband der Freien Berufe (BFB) beklagt drastische Benachteiligungen von hunderttausenden Selbständiger bei der Berechnung des Elterngeldes. Anders als für abhängig Beschäftigte lägen bei Freiberuflern und Selbständigen zwischen erbrachter Leistung und der Honorierung oftmals große Zeiträume.
Dies führe zu erheblichen Minderungen des Elterngeldanspruches, sagte BFB-Hauptgeschäftsführer Arno Metzler dem "Kölner Stadt-Anzeiger". FDP-Familienexpertin Ina Lenke forderte eine Gleichbehandlung Selbständiger beim Elterngeld sowie vereinfachte Bezugsvoraussetzungen. Schon die Nachweispflichten für Freiberufler bei der Antragstellung seien mit so hohem Aufwand verknüpft, dass "viele beruflich erfolgreiche Mütter und Väter von vornherein darauf verzichten", sagte Lenke. Werde während des Elterngeldbezuges eine Rechnung für lange zuvor erbrachte Leistungen beglichen, so reduzierten diese Einnahmen den Elterngeldanspruch, erläuterte Metzler. Der tatsächlich entstehende Verdienstausfall in den Monaten nach der Geburt dagegen wirke sich bei zahlreichen Selbständigen erst nach Ende des Elterngeldbezuges voll aus, wenn Honorare aus der Babypausenzeit ausblieben. "Die Effekte des zeitlichen Abstands zwischen Leistungserbringung und Honorierung sind fatal", sagt Metzler. Daher sei eine Änderung des Gesetzes notwendig, "zumindest nachlaufende Honorare nicht mehr mit dem Elterngeld zu verrechnen". Änderungsbedarf meldete Metzler auch mit Blick auf die Sozialabgabenbelastung an: Anders als abhängig Beschäftigte zahlten Selbständige für Krankenversicherung und Altersvorsorge weiter volle Beiträge und Prämien ohne jeden Zuschuss vom Staat. "Soweit es sich um berufsständische Pflichtaltersvorsorge handelt, sollte der Bund für die Elterngeldzeit Zuschüsse zahlen."
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger