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Österreichs Bankkunden bekommen Zinsnachzahlungen

Archivmeldung vom 27.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Zinsänderungsklauseln, die österreichische Banken bei variabel verzinsten Sparbüchern verwenden, sind gesetzeswidrig. Dies entschied der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) in einem Musterprozess, wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte gegen die Praxis der Banken, Zinsänderungen nicht automatisch an die Kunden weiterzugeben, geklagt. Aus Kostengründen wurde der Prozess nur gegen eine Bank, die Bawag, geführt. Praktisch betrifft das Urteil jedoch alle österreichischen Banken, da sie bei Sparbüchern die gleichen Geschäftsbedingungen haben wie die Bawag. Nach Informationen von Branchenkennern kommen allein auf die Bawag Zinsnachzahlungen im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich zu.

In Deutschland gab es vor zwei Jahren ein ähnliches Urteil. Auch hier hatte ein Verbraucherverband gegen die Zinsanpassungsklausel einer Sparkasse geklagt und Recht bekommen. Allerdings betraf das Urteil nur Sparverträge, die nicht oder nur eingeschränkt kündbar waren. Frei kündbare Sparverträge wurden von dem Urteil nicht erfasst. Nach deutschem Recht ist die Zinsfestlegung bei Sparbüchern grundsätzlich frei.

Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslage gilt dies in Österreich nicht. Die Bawag wird durch das Urteil gezwungen, ihre Geschäftsbedingungen zu ändern. Nach dem Richterspruch müssen nun sowohl Zinserhöhungen als auch Zinssenkungen direkt an die Kunden weitergegeben werden.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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