Datenschutzbehörde nimmt Carsharing von Sixt unter die Lupe
Archivmeldung vom 22.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttDas Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht will die Praxis des Autovermieters Sixt überprüfen, sogenannte dynamische Preise bei seinem neuen Carsharing-Angebot zu verlangen. "Wir werden den Fall prüfen", sagte Präsident Thomas Kranig der "Welt".
Strategievorstand Alexander Sixt hatte am Montag bei der Bilanzpressekonferenz von Sixt gesagt, dass die Preise von zahlreichen Variablen abhängig seien, und hatte unter anderem Geodaten der Nutzer, das Wetter und das Gerät, von dem der Kunde bestellt, als Beispiele genannt. Wörtlich sagte er: "Wer aus einem Chanel-Laden auf der Maximilianstraße läuft, bekommt wahrscheinlich einen höheren Preis als jemand, der aus einem Outlet-Geschäft kommt." Zwar sei es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass personenbezogene Daten für die Preissetzung verarbeitet werden dürfen, das Unternehmen müsse dafür aber die nötigen Einwilligungen der Kunden eingeholt haben, sagte Landesamt-Präsident Kranig.
Das werde man sich nun genauer ansehen. Im Fall eines Verstoßes gegen Datenschutzrecht sei auch ein Bußgeld möglich. Das Unternehmen hat die Aussagen von Alexander Sixt inzwischen korrigiert. "Um unseren Kunden die bestmögliche Verfügbarkeit zu garantieren, können die Preise deshalb in Abhängigkeit der zeitlichen und örtlichen Nachfrage variieren - egal ob das Preismanagement manuell oder durch Hilfe von künstlicher Intelligenz durchgeführt wird", teilte eine Sprecherin mit. "Personenbezogene Daten, wie zum Beispiel das Betriebssystem eines Smartphones, spielen für die aktuelle Preisermittlung keine Rolle." Auch Verbraucherschützer kritisieren die Praxis von Sixt. "Das Problem ist, dass man nicht weiß, wie die Preissetzung funktioniert", sagt Lina Ehrig, Expertin für Digitales und Medien beim Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) der "Welt". "Es muss eine Möglichkeit geben, Preisbildung nachzuvollziehen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur