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Bericht: Wirtschaftsministerium will Batteriezellfertigung fördern

Archivmeldung vom 22.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: BirgitH / PIXELIO
Bild: BirgitH / PIXELIO

Das Bundeswirtschaftsministerium will laut eines Zeitungsberichts den Aufbau einer Batteriezellfertigung in Deutschland mit Vorschüssen, Krediten, Garantien oder Zuschüssen fördern. Das geht aus einer entsprechenden Bekanntmachung des Ministeriums hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Sie soll am Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Unternehmen, die sich mit einem Projekt um Fördermittel bewerben wollen, hätten der Bekanntmachung zufolge bis zum 15. März Zeit, ihre Projektskizze mit bis zu 20 Seiten Umfang einzureichen. Möglich sei eine Förderung "bis zur ersten gewerblichen Nutzung", heißt es in der Bekanntmachung weiter. Geförderte Projekte müssten die gesamte Wertschöpfung der Batteriezellfertigung abbilden, "von der Gewinnung der Ressourcen und den Elektroden-Materialien über die eigentliche Batteriezellproduktion bis zur Integration der Zellen und der nachhaltigen und umweltverträglichen Wiederverwendung und Entsorgung".

Finanziert werden soll die Förderung aus dem Energie- und Klimafonds der Bundesregierung, der sich im Wesentlichen aus den Einnahmen des Emissionshandels speist. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wirbt seit Monaten für den Aufbau einer Batteriezellenfertigung in Deutschland. Er ist bereit, entsprechende Projekte mit insgesamt einer Milliarde Euro zu fördern. An Vorhaben zur Batteriezellfertigung sollen sich der Bekanntmachung zufolge "Unternehmen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten der EU im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft beteiligen".

Standort des Vorhabens müsse Deutschland sein. Die Vorhaben sollen sich "durch einen erheblichen Anteil an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten" auszeichnen, heißt es weiter. Wer sich um Mittel bewirbt, muss "eine überzeugende Herleitung des Förderbedarfs sowie ein schlüssiges Verwertungskonzept" nebst einer Finanzplanung vorlegen, die "eine Beurteilung von bestehenden Wirtschafts- und Finanzierungslücken erlaubt", heiß t es in der Bekanntmachung, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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