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Unternehmensinsolvenzen im August 2021: -2,1% zum Vorjahresmonat

Archivmeldung vom 12.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im August 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1 029 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2,1 % weniger als im August 2020. Der rückläufige Trend der vergangenen Monate setzte sich somit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen, fort.

Im Vergleich zum August 2019, also vor der Corona-Krise, war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im August 2021 um 36,7 % niedriger. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte im August 2021 auf rund 8,2 Milliarden Euro. Im August 2020 hatten sie noch bei etwa 17,4 Milliarden Euro gelegen.

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im August 2021 im Baugewerbe mit 190 Fällen (August 2020: 174; +9,2 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 141 Verfahren (August 2020: 165; -14,5 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Reisebüros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 110 Insolvenzen gemeldet (August 2020: 129, -14,7 %).

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. In den Zahlen für August 2021 ist, unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit bei den Gerichten, weiterhin keine Trendumkehr bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen zu beobachten.

Beruht der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, ist die Insolvenzantragspflicht noch bis maximal 31. Januar 2022 ausgesetzt.

29,2 % weniger beantragte Regelinsolvenzverfahren im Oktober 2021 gegenüber Vormonat

Hinweise auf die künftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren. Im Oktober 2021 sank diese Zahl laut vorläufigen Angaben um 29,2 % gegenüber September 2021, nachdem sie zuletzt gestiegen war (+6,0 % im September 2021 gegenüber August 2021).

Im Vergleich zu Oktober 2020 lag die Zahl um 15,1 % niedriger. Damals war die Antragspflicht noch vollumfänglich ausgesetzt, was zu einem deutlichen Rückgang im Vergleich zu Oktober 2019 (-39,2 %) geführt hatte.

217,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im August 2021 als im August 2020

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im August 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat mehr als verdreifacht. 5 779 Verbraucherinnen und Verbraucher stellten einen Insolvenzantrag, das war ein Anstieg um 217,7 % gegenüber August 2020. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Gegenüber August 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im August 2021 um 10,3 %.

Hinweise zu Regelinsolvenzverfahren:

Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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