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Größter deutscher Bankenskandal

Archivmeldung vom 15.06.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bankgesellschaft Berlin/Senat bietet Anlegern Rückkauf der Fondsanteile an Abfindungsangebot inakzeptabel. 40.000 weitere Klagen erwartet. Zusätzlich klagen auch die Fondsgesellschaften selbst gegen die BGB und ihre Töchter.

Seit Februar haben die Bankgesellschaft Berlin, der Berliner Senat und die Anleger in den kritischen LBB- und IBV- Fonds über eine außergerichtliche Lösung verhandelt. Die geschlossenen Immobilienfonds hatten zu einer Berliner Regierungskrise und zum größten deutschen Bankenskandal der Nachkriegszeit geführt. Ohne Risikoabschirmung seitens des Senats und später auch noch der EU wäre eine Insolvenz der Bankgesellschaft Berlin damals nicht mehr abwendbar gewesen.

Nachdem in 2004 die Vielzahl der Täuschungen, mit denen die Anleger in die Fonds gelockt wurden, nach und nach aufgedeckt wurden, haben zum Ende des Jahres 2004 haben rd. 6500 Kläger, etwa 13% der Anleger, Klagen mit rd. 450 Millionen Euro Klagesumme eingereicht. Eine Einigung über wirtschaftlich angemessene Abfindungszahlungen und eine ausreichende Sicherheit der Anleger in den Abfindungsvereinbarungen konnte nicht erzielt werden. Nun hat die Bankgesellschaft Berlin ohne Zustimmung der Anlegervertreter allen Anlegern ein Angebot zum Rückkauf der Fondanteile unterbreitet. Die Mehrheit der Anleger wird dieses Angebot nicht annehmen, weil die Anlegervertreter ihren Anlegern von einer Annahme abraten werden. Es ist damit zu rechnen, dass bis 40.000 weitere Klagen eingereicht werden.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp: "Zu den Hintergründen bei sehr vielen Fonds ermittelt die Staatsanwaltschaft, in einigen Fällen wurden mittlerweile auch bereits Anklagen erhoben. Gerade weil auch wegen Kapitalanlagebetrug ermittelt wird, sind die Aussichten der Zivilklagen sehr gut. Eine staatliche Landesbank hat hier mit Verschiebungen Not leidender Immobilien und mit falschen Prospektangaben arglose Anleger eingeworben. Niemand hätte, wenn er um diese Machenschaften gewusst hätte, auch nur einen Cent in diese Geldanlage investiert. Warum also sollen sich die schon einmal geschädigten Anleger ein zweites Mal auf einen faulen Kompromiss einlassen? Die Angebote der Bankgesellschaft Berlin boten weder ausreichende Sicherheit, noch decken sie auch nur annähernd den Schaden ab, der die Anleger aus der Beteiligung erwächst. Die von uns in Zusammenarbeit mit der K&M Beratung und Management GmbH erarbeiteten Klagen stehen. Wir haben uns auf Tausende weiterer Klageanträge eingestellt und die Anleger gebeten, sich frühzeitig zu melden, denn wenn alle Klageanträge erst im Dezember eingehen, können wir nicht mehr alle bearbeiten."

Der AAA Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. hatte mit Kerstin Kondert eine Fachfrau in die Verhandlungen gesandt, die selbst viele Jahre geschlossene Fonds mit konzipiert und deren K&M Beratung- und Management GmbH, Berlin auf Fondssanierungen spezialisiert ist. Die Diplom-Betriebsökonomin kann die abgebrochenen Verhandlungen nicht nachvollziehen: "Wir hatten auf der Basis meiner Berechnungen Abfindungszahlungen vorgeschlagen, die gegenüber dem prospektgemäßen Verlauf einen Vergleichsabschlag von 10% vorsahen. Das ist mehr als fair, wenn man die Voraussetzungen der Klagen betrachtet: Gegen eine deutsche Staatsbank wird wegen Kapitalanlagebetrug ermittelt! Die Kosten, die nun auf den Steuerzahler zukommen, indem er über viele Instanzen nicht nur die Anlegerklagen sondern auch Schadensersatzklagen auf Fondsebene bezahlen muss, liegen weit über dem, was Senat und Bankgesellschaft Berlin im Vergleichsfall hätte bezahlen müssen. Gleichzeitig wären die von uns vorgeschlagenen Vergleichsvereinbarungen auch wirtschaftlich günstiger gewesen als die Erfüllung der Garantien über die 25jährigen Garantiezeiträume. Die Fondsgesellschaften selbst werden die Erfüllung der Garantien einklagen und darüber hinaus Schadenersatzansprüche gegenüber der Geschäftsführung durchsetzen. Auch hier folgt nun eine Prozesslawine. Das alles wird uns Berliner noch viele Jahre begleiten. Und das alles müsste nicht sein."

Quele: Pressemitteilung AAA-Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz

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