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Bundesnetzagentur stellt Missbrauch und überhöhte Preise bei Telekom fest

Archivmeldung vom 27.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutsche Telekom AG
Deutsche Telekom AG

Die Deutsche Telekom hat einen erneuten Rückschlag im Handel mit Anschlussdaten für die Telefonauskunft hinnehmen müssen. Mehr als 1,65 Millionen Euro dürfe sie für die Daten ihren Konkurrenten nicht in Rechnung stellen. Das geht aus einem Beschluss der Bundesnetzagentur hervor, wie die Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagausgabe) berichtet.

Nach Schätzung des Branchenverbandes VATM hat die Telekom zuletzt von Unternehmen wie Telegate zusammen einen zweistelligen Millionenbetrag für die Überlassung von Daten über Telefon-Anschlussinhaber berechnet, heißt es in dem Bericht. Die Telekom ist dazu verpflichtet, ihren Wettbewerbern diese Daten zur Verfügung zu stellen, damit sie eine Telefonauskunft betreiben können. "Die Telekom hat bisher mehr als zehn Mal mehr Geld für die Daten verlangt, als ihr eigentlich zusteht", sagte der VATM-Geschäftsführer, Jürgen Grützner. Aufgrund der Entscheidung der Netzagentur könnten nun die Preise für Auskunftsdienste, die die Verbraucher zahlen müssen, stabil bleiben. "Den Unternehmen wäre sonst nichts anderes übrig geblieben, als die Gebühren anzuheben", sagte Grützner.

Die Telekom streitet sich schon seit einiger Zeit mit ihren Konkurrenten über die Preise für die Überlassung der Daten. Gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2005, mit der die Gebühren erstmalig von der Behörde reguliert wurden, hatte sich die Telekom gewehrt. Die Entscheidung wurde im Anschluss vom Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung aufgehoben, dass zwischen Basisdaten wie Name, Anschrift und Telefonnummer auf der einen Seite und Zusatzdaten wie Doktortitel und Beruf auf der anderen Seite unterschieden werden müsse. Daraufhin hatte die Telekom eine eigene Berechnung für die Überlassung der Daten angestellt, die nach Branchenschätzung zwischen elf und 30 Millionen Euro liegen soll. Den Telekom-Konkurrenten - darunter auch Telegate, QSC und Vodafone - waren die neuen Preise deutlich zu hoch. Sie hatten sich daraufhin an die Netzagentur gewandt, die nun in einer Grundsatzentscheidung die von der Telekom geforderten Kosten als missbräuchlich und deutlich überhöht einschätzt.

Nach Informationen der "Welt" sind die Zahlungen in vielen Fällen gar nicht geleistet worden. Nach Angaben von Telegate ist das Unternehmen deswegen auch von der Telekom verklagt worden. Mit dem Beschluss der Netzagentur sind die Telekom-Konkurrenten jedoch ihre Sorgen immer noch nicht los, denn die Preisobergrenzen betreffen nur Zahlungen ab dem vergangenen Juli. Frühere Rechtsstreitigkeiten bleiben also bestehen. "Wir können nicht nachvollziehen, dass die Bundesnetzagentur unsere Kosten erneut nicht anerkannt hat", heißt es bei der Telekom. Die vergangene Entscheidung der Behörde sei bereits gerichtlich aufgehoben worden. "Wir prüfen, ob wir auch dieses Mal dagegen klagen", sagte ein Telekom-Sprecher.

Das Münchner Unternehmen Telegate stellt nach wie vor Rückforderungen inklusive Zinsen in Höhe von insgesamt mehr als 100 Millionen Euro an die Telekom für zu viel berechnete Leistungen aus den vergangenen Jahren. Telegate prozessiert seit Jahren gegen den Bonner Konzern und hatte zuletzt in wesentlichen Fragen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom vergangenen Oktober Recht bekommen. Jetzt muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf abschließend mit dem Streit beschäftigen. Telegate jedenfalls sieht sich durch den Beschluss der Netzagentur bestätigt. "Die aktuelle Entscheidung gibt uns Rückenwind", sagte Unternehmenschef Andreas Albath der "Welt". "Das stärkt unsere Rechtsposition und hat der Deutschen Telekom eine klare Niederlage beschert", erklärte Albath.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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