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BaFin hätte Anlagebetrüger Helmut Kiener frühzeitig auffliegen lassen können

Archivmeldung vom 18.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Fall des Ende Oktober verhafteten mutmasslichen Anlagebetrügers Helmut Kiener aus Aschaffenburg, der Privatanleger um rund eine halbe Milliarde Euro gebracht haben soll, gibt es erhebliche Zweifel, ob die oberste deutsche Finanzaufsicht bei Prüfungen rund um die K1-Fonds auf den Britischen Jungferninseln ausreichend Sorgfalt walten ließ.

Wie das Wirtschaftsmagazin 'Capital' (Ausgabe 12/2009, EVT 19. November) berichtet, zeigte sich bei den eigenen Recherchen, dass die BaFin trotz jahrelanger von ihr mit Kiener geführter Gerichtsprozesse nie bei der Financial Service Commission (FSC) auf Tortola (BVI), dem örtlichen Pendant zur BaFin, nachgefragt hat, welche Bewilligungen für die Anlagetätigkeit vorliegen. Die Beamten der FSC machten gegenüber 'Capital' deutlich, dass ausländische Aufsichtsbehörden auf der Basis eines "robusten Arsenals" von Rechtshilferegeln in solchen Fällen umfassend unterstützt werden, wenn sie anfragen. Auf die 'Capital'-Anfrage erklärte die Bonner Behörde: "Erkenntnisse über mögliche Erlaubnisse aus anderen Jurisdiktionen hat die BaFin nicht."

'Capital' konnte im offiziellen Register für Publikumsfonds auf Tortola keinen Eintrag für K1 Global und K1 Invest ausfindig machen. Der Fonds K1 Global ist lediglich im Register für "Private Funds" zu finden, während K1 Invest als Fonds überhaupt nicht eingetragen ist. Die Firma "ist weder lizenziert noch anderweitig bei der Finanzaufsicht reguliert", erklärte die FSC gegenüber 'Capital'. Außerdem bestätigte die Behörde, dass der von Kiener als Wirtschaftsprüfer angegebene Steuerberater Josef Augustin Becker aus Frankenthal in der Pfalz "nicht als Buchprüfer zugelassen ist".

Quelle: Capital

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