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Inflationsrate im Januar 2025 bei +2,3 % Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln schwächt sich ab

Freigeschaltet am 13.02.2025 um 08:06 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Inflationsrate in Deutschland - gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - lag im Januar 2025 bei +2,3 %. Im Dezember 2024 hatte sie etwas höher bei +2,6 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, schwächte sich vor allem der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln ab. Ebenso dämpfte die Preisentwicklung bei Energie auch im Januar 2025 die Inflationsrate. Dagegen blieben insbesondere die überdurchschnittlichen Preiserhöhungen bei Dienstleistungen inflationstreibend. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2024 sanken die Verbraucherpreise im Januar 2025 um 0,2 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 1,6 % gegenüber Januar 2024

Die Preise für Energieprodukte lagen im Januar 2025 um 1,6 % niedriger als im Vorjahresmonat. Bereits im Dezember 2024 hatte der Preisrückgang bei -1,6 % gelegen. Binnen Jahresfrist gingen im Januar 2025 die Preise sowohl für Kraftstoffe (-0,1 %) als auch für Haushaltsenergie (-2,5 %) zurück. Hier konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen für leichtes Heizöl (-1,2 %), Strom (-3,6 %) und Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-8,7 %) profitieren. Die Preisrückgänge haben sich jedoch binnen Jahresfrist teilweise deutlich abgeschwächt. Erdgas (+0,5 %) und Fernwärme (+9,8 %) waren zudem teurer als ein Jahr zuvor. Gründe für die Preisentwicklung im Januar 2025 dürften auch die Erhöhung der CO2-Bepreisung, die gestiegenen Stromumlagen und die gestiegenen Gasnetzentgelte sein.

Nahrungsmittel verteuerten sich um 0,8 % gegenüber Januar 2024

Die Preise für Nahrungsmittel lagen im Januar 2025 um 0,8 % höher als im Vorjahresmonat. Der Preisauftrieb bei Nahrungsmitteln hat sich damit deutlich abgeschwächt, nach +2,0 % im Dezember 2024. Schwächer als im Januar 2025 waren die Nahrungsmittelpreise im Vorjahresvergleich zuletzt im Dezember 2020 gestiegen (+0,3 % gegenüber Dezember 2019). Merklich teurer gegenüber Januar 2024 blieben im Januar 2025 jedoch Speisefette und Speiseöle (+15,1 %, darunter Butter: +32,6 %). Auch für Molkereiprodukte und Eier (+2,7 %) lag die Preiserhöhung weiterhin über der Gesamtteuerung. Hingegen war für einige Nahrungsmittelgruppen eine geringere oder auch keine Preiserhöhung zu beobachten, zum Beispiel Brot und Getreideerzeugnisse (+1,2 %), Fleisch und Fleischwaren (0,0 %) sowie Gemüse (-2,3 %).

Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +2,9 %

Im Januar 2025 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +2,7 %. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, lag im Januar 2025 bei +2,9 %. Die beiden Kenngrößen liegen seit einem Jahr über der Gesamtteuerung und verdeutlichen somit, dass die Teuerung in anderen wichtigen Güterbereichen überdurchschnittlich hoch war.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist überdurchschnittlich um 4,0 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt lagen im Januar 2025 um 4,0 % über dem Niveau des Vorjahresmonats und damit weiterhin deutlich über der Gesamtteuerung. Bereits seit Oktober 2024 hatte die Teuerung von Dienstleistungen im Vergleich zum Vorjahresmonat den Wert von 4 Prozent erreicht. Von Januar 2024 bis Januar 2025 erhöhten sich Preise vor allem für Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+10,1 %), für Versicherungen (+9,9 %) und für stationäre Gesundheitsdienstleistungen (+8,0 %). Deutlich teurer waren unter anderem auch die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+5,7 %) Gaststättendienstleistungen (+4,7 %) sowie Wasserversorgung und andere Dienstleistungen für die Wohnung (+4,5 %). Bedeutsam für die Preisentwicklung bei Dienstleistungen bleiben zudem die Nettokaltmieten, die Teuerungsrate lag hier bei +2,0 % und damit unter der Inflationsrate. Dagegen waren nur wenige Dienstleistungen günstiger als im Vorjahresmonat, zum Beispiel Telekommunikation (-1,1 %).

Waren verteuerten sich gegenüber Januar 2024 um 0,9 %

Waren insgesamt verteuerten sich von Januar 2024 bis Januar 2025 um 0,9 %. Die Preise für Verbrauchsgüter (+0,9 %) erhöhten sich etwas stärker als die Preise für Gebrauchsgüter (+0,5 %). Neben dem Preisanstieg bei Nahrungsmitteln (+0,8 %) wurden einige andere Waren deutlich teurer, vor allem alkoholfreie Getränke und Tabakwaren (jeweils +5,8 %). Preisrückgänge hingegen waren außer bei der Energie (-1,6 %) beispielsweise bei Möbeln und Leuchten (-1,2 %) zu verzeichnen.

Preise insgesamt sanken gegenüber dem Vormonat um 0,2 %

Im Vergleich zum Dezember 2024 sank der Verbraucherpreisindex im Januar 2025 um 0,2 %. Teilweise saisonbedingt gingen vor allem die Preise für Flugtickets (-17,9 %), Pauschalreisen (-15,7 %) sowie für Bekleidungsartikel (-5,7 %) und Schuhe (-2,7 %) zurück. Die Preise für Nahrungsmittel insgesamt sanken binnen Monatsfrist um 0,3 %, insbesondere wurde hier frisches Obst (-3,2 %) günstiger. Die Preise für Energie insgesamt stiegen hingegen um 1,3 %. Deutlich teuer wurden leichtes Heizöl (+8,2 %) und Kraftstoffe (+4,3 %). Ein Grund dafür dürfte die Erhöhung der CO2-Bepreisung sein. Der gestiegene Preis für das Deutschlandticket von bisher 49 Euro auf 58 Euro dürfte sich auch erhöhend auf die Preise für den Personennahverkehr (+4,2 %) und Verbundfahrkarten (+10,4 %) ausgewirkt haben. Auffällig war zudem der Preisanstieg bei Brief- und Paketdienstleistungen (+6,9 %), unter anderem infolge der geänderten Portogebühren.

Methodische Hinweise:

Eine Übersicht mit Erläuterungen zu den unterschiedlichen Maßnahmen der Bundesregierung und deren Wirksamkeit auf den Verbraucherpreisindex ist im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird im Euroraum zu Zwecken der Geldpolitik verwendet. Der Verbraucherpreisindex (VPI) und HVPI unterscheiden sich neben der Verwendung zudem im Erfassungsbereich, in der Methodik und der Gewichtung. Diese Unterschiede erklären die Abweichungen zwischen VPI und HVPI für Deutschland. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Darüber hinaus sind Erläuterungen sowie die HVPI-Ergebnisse im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen. Darüber hinaus bietet das Preis-Kaleidoskop einen Überblick über die Preisentwicklung und die Gewichte verschiedener Güter.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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