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Trassenpreise der Deutschen Bahn (DB) waren unrechtmäßig

Archivmeldung vom 29.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Deutsche Bahn AG
Bild: Deutsche Bahn AG

Der Deutschen Bahn (DB) drohen Rückzahlungsforderungen in Höhe von mehreren 100 Millionen Euro. Allein der Nahverkehrsverbund Westfalen-Lippe hat die DB auf 22 Millionen Euro verklagt. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt. Der Grund sind rechtswidrige Trassenpreise, die die privaten Konkurrenten des Staatskonzern für die Nutzung regionaler Schienenstrecken zahlen mussten.

Nach Angaben von Klaus Rüdiger Malter, dem Chef des Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (Nasa), gibt es Schätzungen, dass die Bahn mit bis zu 750 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden soll, schreibt die Zeitung. Die Trassenpreise wurden den privaten Eisenbahnunternehmen von den für den Schienenpersonennahverkehr zuständigen Ländern oder Nahverkehrsverbänden erstattet. In den Trassenpreisen waren sogenannte Regionalfaktoren eingerechnet, die nicht nachvollziehbar sind. Diese Zuschläge für unattraktive Strecken, hier sind laut Bahn die Kosten höher als die Erträge, dürfen nicht mehr erhoben werden. Nicht nur die Bundesnetzagentur, auch der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil im Oktober 2011 festgestellt, dass die Zuschläge unrechtmäßig sind. Die Bahntochter DB Netz nahm mit den Zuschlägen jährlich 110 Millionen Euro ein, berichtet das Westfalen-Blatt. Als erster Aufgabenträger hat der Nahverkehrsverbund Westfalen-Lippe DB Netz auf die Rückzahlung von 22 Millionen Euro verklagt. Die Klage sei im Hinblick auf die Verjährungsfrist noch kurz vor Jahresende für die Jahre 2009 bis 2011 eingereicht worden, sagte ein NWL-Sprecher dem Westfalen-Blatt. In diesen drei Jahren wurden in Westfalen-Lippe 450 Millionen Euro an Trassengebühren gezahlt. Davon entfielen 22 Millionen Euro auf die rechtswidrigen Zuschläge, die zum Beispiel in Ostwestfalen-Lippe auf fast allen ländlichen Nahverkehrsstrecken erhoben wurden. Bereits vor Weihnachten hatte das Land Sachsen-Anhalt von der DB bis zu 110 Millionen Euro zurückgefordert. Die Rückforderung gilt ab dem Jahre 2007. »Da die Regionalfaktoren rechtswirdrig sind, werden sie 2013 nicht mehr erhoben«, sagte Nasa-Chef Malter der Zeitung. Wenn die Zuschläge jetzt rechtswidrig seien, seien sie es früher auch gewesen. Deshalb werde Sachsen-Anhalt die Millionen-Forderung notfalls auch einklagen. Die Verhandlungen mit der Bahn dauerten an.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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