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Neue Bundesratsinitiative gefährdet Start-up-Finanzierung

Archivmeldung vom 30.10.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ulrich Dietz Bild: BITKOM, on Flickr CC BY-SA 2.0
Ulrich Dietz Bild: BITKOM, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Hightech-Verband BITKOM warnt davor, die Finanzierungsbedingungen von Start-ups in Deutschland weiter zu verschlechtern. Hintergrund ist eine Bundesratsinitiative Hessens, wonach unter anderem künftig Erträge aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen besteuert werden sollen.

„Auf der einen Seite wird die Politik parteiübergreifend nicht müde, sich eine stärkere Förderung von Start-ups auf die Fahnen zu schreiben. Auf der anderen Seite werden Investoren Steine in den Weg gelegt“, sagt BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz. „Wir brauchen mehr Start-ups in Deutschland, nicht neue Steuern für risikobereite Geldgeber.“ Schon die neuerliche Debatte um eine Besteuerung von Streubesitzbeteiligungen führe zu Verunsicherung gerade bei ausländischen Investoren und erschwere die Finanzierungsbedingungen für deutsche Start-ups.

Die hessische Landesregierung verfolgt nach eigenen Aussagen das Ziel, Steuervergünstigungen abzubauen und mit Steuererleichterungen Investitionen anzukurbeln. Allerdings sind die vorgesehenen Steuererleichterungen, wie etwa die Einführung der degressiven Abschreibung, nur vorübergehend, während die belastenden Maßnahmen dauerhaft etabliert werden sollen. „Es ist falsch, die Steuerbefreiung für Gewinne aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen als Steuervergünstigung zu betrachten. Dabei handelt es sich vielmehr um eine systematisch notwendige Regelung zur Vermeidung steuerlicher Mehrbelastungen“, stellt Dietz klar. Bereits im Februar 2013 hatte sich der Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, Dividendenerträge inländischer Kapitalgesellschaften aus Unternehmensbeteiligungen von weniger als 10 Prozent (sogenannter Streubesitz) grundsätzlich zu besteuern, nicht aber Veräußerungsgewinne. Von der nun geplanten Ausweitung der Besteuerung auf Veräußerungsgewinne wären vor allem Investoren betroffen, die sich an innovativen Startups beteiligen. Dietz: „Im internationalen Vergleich ist der deutsche Markt für Wagniskapital ohnehin unterentwickelt. Die vorgeschlagenen zusätzlichen Steuerbelastungen sind dazu geeignet, dem positiven Trend bei den Start-up-Gründungen wieder ein Ende zu bereiten.“

Zugleich bestehe weiter die Gefahr, dass die Bundesregierung beim Kleinanlegerschutzgesetz die Bedingungen für die Crowdfinanzierung von Start-ups massiv verschlechtere. Dietz: „Die Politik muss aufpassen, dass sie nicht auf dem Papier ambitionierte Start-up-Ziele formuliert, die dann in der Praxis durch Gesetze konterkariert werden.“

Im Jahr 2013 ist nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) in Start-ups aus der Informations- und Kommunikationstechnologie Venture Capital in Höhe von rund 255 Millionen Euro geflossen. Das entspricht einem Anstieg von 6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In den USA steht Start-ups mehr als das 50-fache zur Verfügung. Auch europäische Länder wie Großbritannien, Frankreich oder Schweden sind, gemessen am BIP-Anteil der Venture-Capital-Investitionen, sehr viel besser ausgestattet als Deutschland.

Quelle: BITKOM

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