Einigung zur Stabilisierung der Meyer Werft steht
Archivmeldung vom 17.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesregierung und das Land Niedersachsen haben die Verträge zur Stabilisierung der Meyer Werft unterzeichnet. Dadurch würden insbesondere den Erwerb einer gemeinsamen Mehrheitsbeteiligung von Bund und Land an der Meyer Werft sowie die Gewährleistung eines Kreditrahmens von insgesamt 2,6 Milliarden Euro ermöglicht, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit.
Nach der Unterzeichnung der Bürgschaftsunterlagen durch das Ministerium
und das Land Niedersachsen und nachdem die Bankenfinanzierung ebenfalls
finalisiert ist, seien dafür die letzten Voraussetzungen für den
Einstieg von Bund und Land geschaffen worden. "Die Meyer Werft ist nicht
nur von systemischer Bedeutung für die maritime Wirtschaft mit vielen
tausenden Arbeitsplätzen in unserem Land", sagte Wirtschaftsminister
Robert Habeck (Grüne). "Perspektivisch kann sie durch den
Offshore-Konverter-Plattformbau auch für die Energiewende eine
bedeutende Rolle spielen."
Deshalb hätten Bundesregierung und
Landesregierung Niedersachsen in den vergangenen Wochen mit Hochdruck
ein Stabilisierungspaket für die Meyer Werft geschnürt. "Wir werden
diese konstruktive Zusammenarbeit nun fortsetzen, um die
Zukunftsfähigkeit und innovative Kraft der Werft und der maritimen
Wirtschaft in Deutschland zu sichern", so Habeck. Es gehe dabei aber nur
um eine "Überbrückung" - "die Werft soll in absehbarer Zeit wieder auf
eigenen Beinen stehen", fügte der Minister hinzu.
Mit der
Unterzeichnung sehen Bund und Land eine Übernahme von 80,73 Prozent der
Anteile der Meyer Werft in Papenburg und der Neptun Werft in Rostock
vor. Zusätzlich haben das Land Niedersachsen und der Bund Eckpunkte
einer Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, welche die zukünftige
Zusammenarbeit der beiden Gesellschafter regelt. Die tatsächliche
Übertragung der Geschäftsanteile an Bund und Land soll im Anschluss an
die Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigabe erfolgen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur