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Arbeitsagenturen klagen gegen sittenwidrige Löhne

Archivmeldung vom 01.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heinrich Alt Bild: Bundesagentur für Arbeit
Heinrich Alt Bild: Bundesagentur für Arbeit

Im Kampf gegen sittenwidrige Löhne müssen Beschäftigte nicht mehr alleine vor Gericht ziehen, diese Arbeit erledigen laut eines Berichtes der F.A.Z. inzwischen immer häufiger die Arbeitsagenturen für sie. Vor kurzem war das Jobcenter Uckermark vor Gericht erfolgreich.

"Das offensive Vorgehen gegen Lohndumping ist ein wichtiges Signal, um ein Unrechtsbewusstsein zu schaffen", sagte Heinrich Alt, zuständiges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, der Zeitung. Die Behörde habe den pflichtbewussten Umgang mit dem aus Steuermitteln finanzierten Arbeitslosengeld II sicherzustellen und alle Arbeitgeber zu schützen, die anständige Löhne zahlten.

Nach Berechnungen verschiedener Forschungsinstitute arbeitet mehr als jeder fünfte Deutsche im Niedriglohnsektor.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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