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Easycash: Datenschützer rät zu Barzahlung

Archivmeldung vom 15.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, hat die Geschäftspraktiken der Firma Easycash kritisiert und Verbrauchern zur Barzahlung geraten. "Fakt ist, dass Easycash bei elektronischen Lastschriftverfahren eine unzulässige Auswertung von Daten im Sinne einer Bonitätsprüfung vornimmt", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

"Das ist nicht hinreichend transparent, wie überhaupt die ganze Datenverarbeitung bei Easycash nicht hinreichend transparent ist. Die Kunden können nicht ansatzweise erkennen, was mit ihren Daten gemacht wird. Es ist nicht klar, welche Daten durch welche Stellen erhoben und für welche Zwecke sie genutzt werden. Wir wollen Easycash dazu bringen, mehr Transparenz walten zu lassen und seine Datenverarbeitung auf das notwendige Maß zusammen zu streichen. Wenn die rechtswidrigen Aktivitäten nicht eingestellt werden, dann kann es auch zu Sanktionen kommen." Da derzeit das gesamte Lastschriftverfahren auch der anderen Anbieter auf den Prüfstand gestellt werde, sei es aber "nicht berechtigt, nur eine Firma zu prügeln". Weichert erklärte an die Adresse der Verbraucher: "Die beste Möglichkeit, um Datenspuren zu vermeiden, ist tatsächlich, bar zu bezahlen. Wer mit EC-Karte bezahlen möchte, der soll darauf bestehen, dass das PIN-Verfahren eingesetzt wird. Das ist datenschutzrechtlich akzeptabel."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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