EU-Richtlinie für Versicherungsmakler vor Umsetzung
Archivmeldung vom 04.02.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlBereits im Jahre 2002 wurde auf europäischer Ebene eine Richtlinie zum Berufsbild des Versicherungsmaklers beschlossen. Mangelnde Qualifikation und ungenügende Absicherung der Kunden im Streitfall waren Hauptgrund für den Erlass der Richtlinie. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet, soll die Richtlinie nach Auskunft von Fachleuten noch in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden.
Ein entsprechender Entwurf aus dem
Bundeswirtschaftsministerium sieht nach FTD-Angaben vor, dass die
Versicherungsmakler neben der bereits nötigen Haftpflichtversicherung
ein Mindestmaß an Qualifikation nachweisen müssen. Darüber hinaus
müssen die Makler vor dem Beratungsgespräch die Kunden darüber
aufklären, dass sie Makler sind. Die Kunden müssen nach ihren
Bedürfnissen befragt werden und der Berater muss eine "hinreichende"
Anzahl von Versicherungen vergleichen und berücksichtigen.
Nach
der Richtlinie müssen auch alle Vermittler, egal ob Vertreter oder
Makler, für eine ungenügende Beratung haften. Die Makler müssen das
Vermittlungsgespräch dokumentieren und ein Protokoll hiervon dem Kunden
zuschicken. Das Protokoll soll die erfragten Wünsche des Kunden und die
darauf gegebenen Empfehlungen nebst Begründung enthalten.
Durch
die neuen Vorschriften soll es den Kunden erleichtert werden, einen
Makler von einem Vertreter, der nur die eigenen Policen verkaufen will,
zu unterscheiden. "Diese Art von Etikettenschwindel wird in Zukunft
nicht mehr möglich sein", sagt Hans-Ludger Sandkühler vom Institut der
Versicherungsmakler.
Nach Ansicht von Fachleuten wird sich der
Markt für Versicherungsvertreter und –makler durch die neuen
Vorschriften bereinigen. "Mindestens 20 Prozent der Arbeitsplätze bei
der Finanzberatung bei den schnell angelernten und zu dünn
ausgebildeten Mitarbeitern werden in Deutschland wegbrechen", schätzt
Heinrich Bockholt, Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer im
Gespräch mit der FTD.
Neben dieser für die Betroffenen
negativen Auswirkung sieht Hans-Ludger Sandkühler allerdings auch eine
Chance für die Berater. Durch die Neuregelung wird die Qualität der
Beratung wichtiger werden, was im Sinne langfristiger Kundenbeziehungen
und damit auch im Sinne der Versicherungsmakler und
Versicherungsvertreter sei.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de