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Alkoholverkauf: Verbot könnte Existenz vieler Tankstellen gefährden

Archivmeldung vom 12.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Kein "Sprit" an der Tankstelle: In immer mehr Städten kontrolliert die Polizei, an wen nachts alkoholische Getränke verkauft werden und ob betrunkene Jugendliche in der Nähe herumlungern. Auch die Politik will dem Komasaufen unter Jugendlichen Herr werden. Jetzt soll es Tankstellen sogar verboten werden, nachts Alkohol zu verkaufen.

Denn angeblich würden sie nachts Alkohol an junge Menschen verticken. Ein Verkaufsverbot von Alkohol würde die Existenz vieler Tankstellen gefährden, befürchtet Jürgen Ziegner, Geschäftsführer des Zentralverbands des Tankstellengewerbes (ZTG). "Der Umsatz im Shop mit Getränken und Spirituosen beträgt um die 15 Prozent, der Verdienstsanteil über 30 Prozent", rechnet Ziegner vor. Zum Vergleich: Mit Tabakwaren machen Tankstellen einen Umatz von rund 45 Prozent, der Verdienstanteil liegt aber nur bei 20 Prozent.

Eingeschränkt wird der Alkoholverkauf an Tankstellen bereits durch die Ladenschlussgesetze. Denn außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Einzelhandels darf Alkohol nur in kleinen Mengen an Reisende verkauft werden, schreibt der tm tankstellen markt in seiner Januar/Februar-Ausgabe - unabhängig davon, wie alt der Kunde ist. Verärgerte Kunden sind keine Seltenheit: Viele Erwachsene würden sich beschweren, wenn sie eine Flasche Wein kaufen wollen, das Tankstellenpersonal diese aber nicht herausgeben darf, erzählt ein Tankstellenbetreiber aus Nürnberg. Denn ein Großteil der Konsumenten weiß nicht, was sie nachts und an Sonn- und Feiertagen an Tankstellen einkaufen dürfen und was nicht.

Jugendliche dürfen zu jeder Tageszeit nur beschränkt Alkohol kaufen. Wer beispielsweise Alkopops mitnehmen und trinken will, muss 18 Jahre alt sein - das gilt auch für Pralinen, die Alkohol enthalten. Biermischgetränke wie beispielsweise Desperados oder Salitos Tequila dürfen schon 16-Jährige trinken. Denn den Mischgetränken ist nur Tequila-Geschmack zugesetzt, sie enthalten also keinen "harten" Alkohol.

Quelle: tm tankstellen markt

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