Vattenfall muss Preise senken
Archivmeldung vom 14.08.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakGute Nachricht für Stromkunden: Der Bundesgerichtshof hat im Streit mit Stromversorgern die Rechte der Bundesnetzagentur gestärkt. Nach dem Urteil muss Vattenfall die Preise für die Nutzung seiner Stromnetze senken und insgesamt 50 Millionen Euro an seine Konkurrenten zurückzahlen. Das dürfte schon bald die Verbraucher entlasten.
Der Energieversorger Vattenfall muss insgesamt 50 Millionen Euro an
seine Konkurrenten zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe entschied, der Konzern habe von den Wettbewerbern zu hohe
Durchleitungsgebühren für die Nutzung seines Stromnetzes verlangt. Das
Urteil dürfte auch für die Verbraucher von Bedeutung sein, da
Netzengelte etwa ein Drittel des Strompreises ausmachen. Die
Bundesnetzagentur wollte mit der Aufforderung, die Entgelte zu senken,
nach eigener Aussage auch explizit dazu beitragen, dass die Preise für
die Verbraucher sinken.
Die Regulierungsbehörde hatte dem
Konzern die Senkung der Preise um insgesamt 18 Prozent auferlegt und
dabei die Kalkulation Vattenfalls in mehreren Punkten beanstandet. Dem
Urteil zufolge muss Vattenfall die Netzentgelte grundsätzlich kürzen,
einige Kostenpositionen dürfen aber kalkuliert werden. Damit hat die
Netzagentur den Rechtsstreit überwiegend gewonnen. Energieversorgungsunternehmen sind seit November 2005 verpflichtet,
ihre Stromnetze für Konkurrenten zu öffnen. Die Preise für die
Fremdnutzung, die sogenannten Netzentgelte, müssen von der
Bundesnetzagentur beziehungsweise von den Landesregulierungsbehörden
genehmigt werden.
Derzeit existieren Hunderte unterschiedliche
Netzentgelte, da die Stromleitungen in Deutschland viele verschiedene
Besitzer haben. Die Hochspannungsnetze gehören den großen
Energieversorgern, die Mittel- und Niederspannungsleitungen den
Stadtwerken. Die Bundesnetzagentur soll unterbinden, dass Stromanbieter
mit überhöhten Entgelten unliebsame Konkurrenten vom Markt drängen.
In
dem Verfahren hatte sich Vattenfall auch gegen die Anordnung der
Netzagentur gewehrt, seine Mehrerlöse aus dem Zeitraum vom 1. November
2005 bis 30. Juni 2006 bei den künftigen Gebühren kostensenkend zu
berücksichtigen. Die Mehrerlöse müssen dem BGH zufolge zwar eingepreist
werden - aber erst in der nächsten Kalkulationsperiode für die
Entgelte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte die
Beschwerde von Vattenfall gegen die Durchleitungsgebühren abgewiesen,
dem Konzern in der Frage der Mehrerlöse aber zugestimmt. Daraufhin
waren beide Streitparteien vor den Bundesgerichtshof gezogen.