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Anlegerschützer warnen vor "Bettelbriefen"

Archivmeldung vom 26.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Anlegerschützer warnen vor klammen Investmentfonds, die von ihren Anteilseignern in sogenannten "Bettelbriefen" Ausschüttungen zurückfordern. Viele Sparer, die ihr Geld in einen erfolglosen Fonds gesteckt haben, erhielten derzeit Post: Darin würden sie aufgefordert, anfänglich erhaltene Zahlungen zurückzuüberweisen, schreibt das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).

"Wir raten ganz klar davon ab. Was man zahlt ist weg, das bekommt der Anleger nie wieder", sagte Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger der Zeitung. Häufig handelte es sich um Fonds des so genannten "grauen" Kapitalmarktes. Die dort angebotenen Anlagen sind kaum reguliert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2013 entschieden, dass Fondsanbieter geleistete Ausschüttungen nur dann zurückverlangen können, wenn das in den Verträgen ausdrücklich vorgesehen sei (Az. II ZR 73/11).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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