VW lässt EU-Kommission abblitzen - Einigung zwischen EU-Kommission und VW für Verbraucherklagen irrelevant
Archivmeldung vom 16.06.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttGestern gab EU-Justizkommissarin Vera Jourová bekannt, dass auch die EU-Kommission VW nicht zu einer freiwilligen Entschädigungszahlung hat bewegen können. VW erklärt sich nur bereit, eventuelle Beschwerden, die im Zusammenhang mit der technischen Maßnahme an Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA189 stehen und bestimmte Teile des Motor- und Abgasreinigungssystems betreffen, aufzugreifen.
Dies kommentiert Jan-Eike Andresen, Jurist und Mitgründer der Verbraucherschutzplattform myRight.de, die in einer Sammelklage über 25.000 Geschädigte vertritt:
"Die Einigung der EU-Kommission mit VW hat keine Auswirkungen auf die bestehenden Verbraucherrechte der Betroffenen gegenüber dem VW-Konzern. Die Kommission hatte schlicht keine rechtliche Handhabe gegen den VW-Konzern, Forderungen nach Schadensersatzzahlungen durchzusetzen. Daher konnte die EU-Kommission VW nur zu einer freiwilligen Entschädigung auffordern. VW hatte folglich ein leichtes Spiel, diese Forderung abzulehnen. Allein zur Gesichtswahrung für alle Beteiligten hat sich VW offenbar bereit erklärt, eventuell auftretenden Beschwerden an den Skandal-Autos von VW, Audi, Skoda oder Seat auf Kulanzbasis aufzugreifen. VW selbst hat betont, dass es sich dabei nicht um eine Garantie handelt, die myRight bereits seit längerem von VW fordert.
Ganz anders sieht die Situation allerdings bei der Durchsetzung der individuellen Ansprüche der vom Abgasskandal betroffenen Kunden aus. Gerichte und Verbraucherrechtsexperten haben in Deutschland bereits eindeutig bestätigt, dass VW auf Basis geltenden Rechts den Verbrauchern Schadensersatz schuldet. Anwälte und auch myRight schätzen die Chancen vor Gericht für Verbraucher daher als gut ein. So wurde der VW-Konzern bereits mehrfach verurteilt, Kaufpreise an die Betroffenen zurückzuzahlen und die Autos zurückzunehmen.
Den Betroffenen bleibt nun nichts anderes übrig, als selber aktiv zu werden und ihre Ansprüche einzufordern. Da die Beweisführung für einen einzelnen Kläger bei solchen Verfahren sehr aufwändig und kostspielig ist, sind viele davon abgeschreckt. Hier möchte myRight helfen. Wir nehmen unseren Klägern das Kostenrisiko ab, finanzieren benötigte Gutachten und haben mit der Durchsetzung der Ansprüche gegen VW die US-amerikanische Staranwaltskanzlei Hausfeld beauftragt.
Die Einigung mit der EU-Kommission ist ein weiterer Schritt von VW, sich in die teilweise Ende des Jahres eintretende Verjährung der Ansprüche zu retten. Geschädigte müssen jetzt aktiv werden. Denn die Gerichte liefern weiterhin das, was die EU-Kommission gerne erreicht hätte: Gerechtigkeit im Abgasskandal."
Über myRight
myRight ist eine 2016 gegründete Verbraucherschutzplattform aus Hamburg. myRight setzt sich dafür ein, dass Verbraucher ihre Rechte wahrnehmen können, ohne Angst vor finanziellen Auswirkungen zu haben. Die Gründer von myRight, Sven Bode und Jan-Eike Andresen, hatten zuvor flightright mit aufgebaut, den Marktführer in der Durchsetzung der Fluggastrechte. Der Rechtsdienstleister setzt die Rechte von Verbrauchern durch und nimmt ihnen das Kostenrisiko ab. Aktuell vertritt myRight weit über 25.000 Kläger gegen den VW Konzern im Rahmen des Abgasskandals.
Quelle: myRight (ots)