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Zumwinkel-Prozess: Prof. Michael Adams wirft dem Staat kriminelles Verhalten vor

Archivmeldung vom 19.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der frühere Postchef Klaus Zumwinkel darf nach Ansicht des Wirtschaftsrechtlers Prof. Michael Adams von der Universität Hamburg nicht verurteilt werden. "Die juristische Literatur ist da ziemlich eindeutig," sagt Adams gegenüber dem SWR.

Adams wirft in einem vorab geführten Gespräch für die Hintergrundsendung "SWR2 Kontext" dem Staat kriminelles Verhalten vor und stellt die Frage: "Kann eine Regierung mit verbrecherischen Methoden in Zusammenarbeit mit Verbrechern Steuergauner und Steuerstraftäter jagen?" Der Bundesnachrichtendienst habe seine Befugnisse überschritten, der Kauf der Daten sei eine strafbare Begünstigung des Verrats von Steuergeheimnissen. Wörtlich meint Adams: "Das ist die Meinung der Mehrheit der Juristen. ... Jeder weist darauf hin, dass wir dem Staat eine Freikarte geben, alle Gesetze zu übertreten, wenn man sagt: Der kann sich jetzt hier mit verbrecherischen Methoden Daten beschaffen." Das Gespräch mit Professor Adams ist am Mittwoch (21. Januar) ab 19.05 Uhr in der Sendung "SWR2 Kontext" zu hören.

Ein Informant der Liechtensteiner Fürstenbank LGT hatte umfangreiches Datenmaterial gestohlen, das der Bundesnachrichtendienst für ein Millionenhonorar erworben hat. Adams glaubt, dass "aufgrund dieser Art der Datenbeschaffung Zumwinkel nicht verurteilt werden kann". Er vermutet, dass das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung teilen würde, wenn es von Zumwinkel angerufen würde. "Die Frage ist, ob er dazu die Nerven hat."

"Die Existenz eines Staates hängt von der Integrität der Finanzverwaltung ab." Michael Adams bezweifelt nicht, dass Zumwinkel sich schuldig gemacht hat, sondern kritisiert, dass der Staat seine eigenen Prinzipien verletzt. "So wird letzten Endes Zumwinkel um seine Grundrechte gebracht," erklärt der Wirtschaftsjurist gegenüber "SWR2 Kontext". Der Prozess gegen den früheren Postchef Klaus Zumwinkel beginnt am Donnerstag (22. Januar).

Quelle: SWR

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