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Schon wieder neue Panne bei Finanzverwaltung

Archivmeldung vom 01.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Marc Tollas  / pixelio.de
Bild: Marc Tollas / pixelio.de

Schon wieder läuft es bei der Finanzverwaltung nicht rund. Nach 2015 hat die Finanzverwaltung erneut Probleme, die Formulare für die elektronische Körperschaftsteuererklärung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Das ist vor allem für Unternehmen ärgerlich, die nun warten müssen, bis das Programm läuft, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt). Mit der verzögerten Bereitstellung der Formulare verlängert sich damit die von uns geführte EDV-Flop-Liste.

Im Einzelnen: Nach dem Gesetz hätten die Körperschaftsteuererklärungen für das Jahr 2016 eigentlich bis zum gestrigen Mittwoch (Stichtag: 31. Mai) elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Doch das war den Unternehmern in diesem Jahr nicht möglich, da die Finanzverwaltung das erforderliche Programm-Modul zur Übersendung der Körperschaftsteuererklärungen voraussichtlich erst am 25. Juli 2017 bereitstellt. Erst dann können Unternehmer über das ELSTER-Online-Portal die Erklärung elektronisch an das Finanzamt senden und damit ihre gesetzliche Übermittlungspflicht erfüllen. Grund für die Verzögerung seien erst spät abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren und umfangreiche Jahresanpassungen, so die Finanzverwaltung. Dieses Problem war bereits 2015 aufgetreten: Auch damals hatte die Verwaltung die elektronischen Formulare erst Ende Juli bereitstellen können.

Der Bund der Steuerzahler prüft regelmäßig, wie die EDV-Projekte in der Finanzverwaltung laufen. Grundsätzlich begrüßt der Verband, dass auch die Finanzverwaltung moderner wird. Allerdings verlangt der Gesetzgeber häufig, dass die Steuerzahler in Vorleistung gehen und verpflichtet Bürger und Unternehmer zur elektronischen Übermittlung oder Antragstellung. Der BdSt sagt eindeutig: Genau wie die Steuerzahler muss dann aber auch die Finanzverwaltung ihre Pflichten erfüllen und Programme rechtzeitig zur Verfügung stellen!

Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

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