Arbeitskosten im Jahr 2019 um 3,0 % gestiegen
Archivmeldung vom 10.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttIn Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr kalenderbereinigt um 3,0 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die Kosten für Bruttoverdienste dabei um 2,9 %, die Lohnnebenkosten um 3,2 %.
Im 4. Quartal 2019 stiegen die Arbeitskosten insgesamt im Vergleich zum 4. Quartal 2018 kalenderbereinigt um 3,0 %. Hierbei stiegen die Kosten für Bruttoverdienste um 2,7 %, die Lohnnebenkosten um 4,2 %. Im Vergleich zum Vorquartal blieben die Arbeitskosten saison- und kalenderbereinigt unverändert.
Durchschnittlicher Anstieg der Arbeitskosten in der EU: +2,9 % im 3. Quartal 2019
Dem internationalen Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Nicht enthalten sind dabei unter anderem der öffentliche Dienst und das Gesundheitswesen. Für das 3. Quartal 2019 liegen für alle Mitgliedstaaten der EU Veränderungsraten der Arbeitskosten vor.
Nach dieser Abgrenzung verteuerte sich im 3. Quartal 2019 eine Stunde Arbeit in Deutschland im Vergleich zum Vorjahresquartal kalenderbereinigt um 3,0 %. In der gesamten EU lag der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum mit +2,9 % geringfügig unter dem Wert für Deutschland. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Rumänien (+12,8 %), Ungarn (+9,9 %) und Bulgarien (+9,7 %) auf, allesamt Länder mit Arbeitskostenniveaus unterhalb von 10 Euro. Im EU-Durchschnitt lagen die Arbeitskosten im Jahr 2018 bei 26,60 Euro, in Deutschland bei 35,00 Euro. Den niedrigsten Anstieg der Arbeitskosten im 3. Quartal 2019 gab es in Finnland (+0,2 %) und Luxemburg (+0,4 %). Im Nachbarland Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit +2,2 % niedriger aus als in Deutschland. Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht länger Teil der Europäischen Union und ist deshalb in dem Vergleich nicht mehr berücksichtigt. Der Durchschnittswert der Arbeitskosten in der EU für 2018 enthält jedoch noch die Werte für das Vereinigte Königreich.
Methodische Hinweise
Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht wechselkursbereinigt. Den Veränderungsraten der Arbeitskosten liegen die Ergebnisse des Arbeitskostenindex zugrunde. Dieser misst die Veränderung der Arbeitskosten und unterteilt sie zusätzlich in die beiden Bestandteile Bruttoverdienste und Lohnnebenkosten. Bei allen drei Indizes werden den Kosten des Arbeitgebers die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer gegenübergestellt.
Revisionen in den Datenquellen, die für die Berechnung des Arbeitskostenindex genutzt werden, führten zu Anpassungen der Wachstumsraten des Arbeitskostenindex. Für das 3. Quartal 2019 wurde beispielsweise die kalenderbereinigte Wachstumsrate des Arbeitskostenindex im Vergleich zum Vorjahresquartal von +3,0 % auf +3,1 % nach oben revidiert.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)