Umsätze und Erträge der Apotheken sind gestiegen
Archivmeldung vom 10.01.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas Honorar für Apotheker ist bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneien klar reglementiert: Pro Arzneipackung erhalten sie 3% vom Apothekeneinkaufspreis und einen Fixzuschlag in Höhe von 8,35 Euro. Dennoch, es steigt regelmäßig: Allein 2013 stiegen die Honorare um über 100 Mio. Euro durch die Erhöhung des Festpreises um 25 Cent, die Reduzierung des Kassenabschlags auf heute 1,77 Euro und die Einführung des Nacht- u. Notdienstfonds.
Voraussichtlich zum 1. April dieses Jahres kommen erneut über 100 Mio. Euro durch das Inkrafttreten des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes hinzu und zwar für die Beratung im Betäubungsmittelbereich und bei der Herstellung von Rezepturen.
"Das ist grundsätzlich auch die richtige Stellschraube, wenn es um die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und eine angemessene Honorierung der Allgemeinwohlpflichten geht", kommentiert Christian Buse, Vorsitzender des BVDVA. Er führt aus: "Apotheken auf dem Land leisten die gleiche Beratung wie Apotheken in umsatzstarken Innenstadtlagen und zudem überproportional Nacht- und Notdienst.
Das sollte ausgleichend honoriert werden. Ein Beitrag dazu könnte die Erhöhung des Beitrages für den Nacht- und Notdienstfonds sein. Wenn alle Apotheken aus der eigenen Packungsmarge für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen Zusatzbetrag einzahlen, könnte der Nacht- und Notdienst besser honoriert werden."
Wettbewerb auch im Apothekenmarkt voranbringen
Diese durchaus nachvollziehbaren Schritte sollten aber den Wettbewerb im Apothekenbereich nicht vollkommen zum Erliegen bringen. Apotheken sollte die Möglichkeit, wie kürzlich vom EuGH aufgezeigt, eröffnet werden, Patienten und Krankenkassen an Wirtschaftlichkeitsreserven zu beteiligen.
Wettbewerbstreibern, wie beispielsweise Versandapotheken würden diese Möglichkeit aufgreifen. Ein Verbot des Arzneimittelversandhandels, wie vor kurzem vom Minister Gröhe vorgelegt, wäre ein Schritt in völlig falsche Richtung, der niemandem nutzt.
Quelle: BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken (ots)