Neue Regelungen für EU-Überweisungen
Archivmeldung vom 27.07.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlDie Europäische Union wird im Rahmen eines Aktionsplanes zur Terrorismusbekämpfung die Regeln für Überweisungen verschärfen.
So sollen künftig bei jeder Transaktion der Name, die
Adresse und die Kontonummer des Überweisenden mit angegeben werden.
Dies gilt für Geldtransfers in allen Währungen, die von einer Bank in
der EU ausgehen oder angenommen werden. Die Höhe des Betrages wird
keine Rolle spielen. Dies geht aus einem Bericht der Financial Times
Deutschland hervor.
Ebenso müssen die Empfängerbanken die
Transaktionen sorgfältig prüfen. Ist die Identität des Absenders nicht
klar erkennbar, müssen sie die Transaktion zurückweisen. Des Weiteren
sollen europäische Banken die Geschäftsbeziehungen zu ausländischen
Banken abbrechen, wenn diese sich weigern, Informationen zu liefern.
Mit den verschärften Regelungen wird angestrebt, den
Strafverfolgungsbehörden das Aufspüren des Vermögens von Terroristen
und anderen Kriminellen zu erleichtern.
Pressemitteilung Banktip.de vom 26.07.2005