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Neue Regelungen für EU-Überweisungen

Archivmeldung vom 27.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Europäische Union wird im Rahmen eines Aktionsplanes zur Terrorismusbekämpfung die Regeln für Überweisungen verschärfen.

So sollen künftig bei jeder Transaktion der Name, die Adresse und die Kontonummer des Überweisenden mit angegeben werden. Dies gilt für Geldtransfers in allen Währungen, die von einer Bank in der EU ausgehen oder angenommen werden. Die Höhe des Betrages wird keine Rolle spielen. Dies geht aus einem Bericht der Financial Times Deutschland hervor.

Ebenso müssen die Empfängerbanken die Transaktionen sorgfältig prüfen. Ist die Identität des Absenders nicht klar erkennbar, müssen sie die Transaktion zurückweisen. Des Weiteren sollen europäische Banken die Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Banken abbrechen, wenn diese sich weigern, Informationen zu liefern. Mit den verschärften Regelungen wird angestrebt, den Strafverfolgungsbehörden das Aufspüren des Vermögens von Terroristen und anderen Kriminellen zu erleichtern.

Pressemitteilung Banktip.de vom 26.07.2005

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