Zwangsmitgliedschaft in der IHK: Oberverwaltungsgericht von NRW lässt Berufung zu
Archivmeldung vom 13.10.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Kampf gegen die Windmühlenflügel des Kammerzwangs hatten die Unternehmerin Frau Ute Twelenkamp aus Bielefeld und ihr Rechtsanwalt Dominik Storr vor dem Verwaltungsgericht Minden einen wichtigen Etappensieg erzielt. Bevor das Verwaltungsgericht Minden ein Urteil fällte, musste die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Auskunft über ihre aus Mitgliedsbeiträgen finanzierten Rücklagen und deren Verwendungszwecke geben.
Obwohl sich herausstellte, dass die Rücklagen der Beklagten in den streitgegenständlichen Beitragsjahren exorbitant hoch und somit nur schwer mit dem gesetzlich verankerten Kostendeckungsprinzip zu vereinbaren waren und Rechtsanwalt Storr im Verfahren zudem ausführlich dargelegt hatte, dass die Zwangsehe zwischen Staat und Unternehmer eklatant gegen das Grundgesetz verstößt, wies das Verwaltungsgericht Minden die Klage der Unternehmerin mit einer oberflächlichen Urteilsbegründung ab.
Die Unternehmerin beantragte daraufhin die Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit Beschluss vom 10.10.2011 ließ das Oberverwaltungsgericht die Berufung zu, „weil die Rechtssache angesichts der Komplexität der sich stellenden Sach- und Rechtsfragen besondere tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten aufweist“.
Das ist ein weiterer Etappensieg für die Klägerin. Nach dieser Entscheidung muss damit gerechnet werden, dass sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit den von Herrn Rechtsanwalt Storr aufgeworfenen und gerichtlich noch weitgehend ungeklärten verfassungs- und beitragsrechtlichen Fragen intensiver beschäftigen wird, als dies das Verwaltungsgericht Minden getan hat.
Quelle: Rechtsanwalt Dominik Storr