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Öffentliche Schulden im 2. Quartal 2024 um 0,6 % höher als Ende 2023

Archivmeldung vom 24.09.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamtes.
Statistisches Bundesamtes.

Von Martin Kraft, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=33433977

Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 2. Quartals 2024 mit 2 459,8 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem Jahresende 2023 um 0,6 % oder 14,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem 1. Quartal 2024 sank die Verschuldung um 0,1 % oder 1,7 Milliarden Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Schulden des Bundes erhöhen sich um 0,1 %

Die Schulden des Bundes stiegen bis zum Ende des 2. Quartals 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 um 0,1 % beziehungsweise 979 Millionen Euro. Die Verschuldung des Sondervermögens "Wirtschaftsstabilisierungsfonds Corona" sank im 2. Quartal 2024 um 11,8 % oder 4,4 Milliarden Euro auf 32,6 Milliarden Euro, während das "Sondervermögen Bundeswehr" im gleichen Zeitraum einen Schuldenanstieg um 93,3 % oder 5,4 Milliarden Euro auf nunmehr 11,2 Milliarden Euro verzeichnete.

Schulden der Länder wachsen um 1,6 %

Die Länder waren zum Ende des 2. Quartals 2024 mit 603,7 Milliarden Euro verschuldet, das waren 1,6 % oder 9,5 Milliarden Euro mehr als zum Jahresende 2023.

Am stärksten stiegen die Schulden gegenüber dem Jahresende 2023 prozentual in Berlin (+8,6 %), Mecklenburg-Vorpommern (+7,7 %), Rheinland-Pfalz (+7,3 %) und Hessen (+7,1 %).

Der Schuldenanstieg in Rheinland-Pfalz ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass im Rahmen des Programms "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz" (PEK-RP) zum 30. Juni 2024 insgesamt 1,5 Milliarden Euro an kommunalen Kassenkrediten vom Land übernommen wurden. Dadurch sank im Gegenzug die Verschuldung der Gemeinden in Rheinland-Pfalz.

Die stärksten prozentualen Schuldenrückgänge gegenüber dem Jahresende 2023 wurden für Bayern (-7,2 %), Hamburg (-2,5%), Bremen (-2,3 %) sowie Thüringen ( -2,2 %) ermittelt.

Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände steigen um 2,7 %

Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 2. Quartals 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 zu. Sie stieg um 2,7 % oder 4,2 Milliarden Euro auf 158,8 Milliarden Euro. Gegenüber dem 1. Quartal 2024 erhöhten sich die kommunalen Schulden um 1,7 % oder 2,6 Milliarden Euro.

Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg wiesen dabei die Gemeinden und Gemeindeverbände in Mecklenburg-Vorpommern (+10,2 %) auf, gefolgt von Sachsen (+8,0 %) und Nordrhein-Westfalen (+5,0 %). Einen Rückgang der Verschuldung gab es lediglich in Rheinland-Pfalz (-11,3 %) wegen des oben genannten Entschuldungsprogramms und in Thüringen (-2,7 %).

Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 2. Quartal 2024 gegenüber dem Jahresende 2023 um 0,3 Millionen Euro (-0,8 %) auf 40,6 Millionen Euro.

Methodische Hinweise:

Nähere Erläuterungen bietet der Statistische Bericht "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" unter "Informationen zur Statistik". Als Referenzwerte für die Verschuldung zum Jahresende 2023 werden die seit 29. Juli 2024 vorliegenden endgültigen Ergebnisse der jährlichen Schuldenstatistik herangezogen.

Die in der vierteljährlichen Schuldenstatistik nachgewiesenen Schuldenstände können von den haushaltsmäßigen Schuldenständen abweichen. Die Verschuldung der Länder enthält auch die empfangenen Barsicherheiten aus Derivatgeschäften der Länderkernhaushalte (zum Beispiel Nordrhein-Westfalen für das 1. Quartal 2024 in Höhe von 193,2 Millionen Euro und für das 2. Quartal 2024 in Höhe von 170,5 Millionen Euro, Hessen für das 1. Quartal 2024 in Höhe von 64,8 Millionen Euro und für das 2. Quartal 2024 in Höhe von 79,0 Millionen Euro).

Die Schulden der Kernhaushalte der Sozialversicherung wurden auf Basis des Ergebnisses der jährlichen Schuldenstatistik zum 31. Dezember 2023 mit 28,3 Millionen Euro fortgeschrieben. Weitere methodische Hinweise einschließlich der Erläuterungen zu Abweichungen der haushaltsrechtlichen Darstellung von der amtlichen Statistik bieten der Statistische Bericht "Vorläufiger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts" sowie der Qualitätsbericht zur Statistik.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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