"Lex China" gegen Online-Betrug: 15.000 Unternehmen haben sich bei Finanzamt registriert
Archivmeldung vom 12.04.2019
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Freigeschaltet durch André OttEin neues Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zeigt Wirkung. Rund 15.000 Online-Händler aus China, Hongkong, Taiwan und Macao haben sich bis zum Ende der Registrierungsfrist beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln mit einer Steuernummer angemeldet, um nicht für den Handel auf elektronischen Marktplätzen in Deutschland gesperrt werden.
Das erfuhr der Berliner "Tagesspiegel" auf Anfrage bei der Berliner Finanzverwaltung und im Bundesfinanzministerium. Allein in diesem Jahr sollen dadurch Steuereinnahmen von 550 Millionen Euro zusätzlich generiert werden. Am Montag, den 15. April, endet eine vom Bund zugestandene Übergangsfrist für Registrierungen, danach drohen empfindliche Strafen.
Die Bundesregierung macht mit dem Gesetz die Betreiber von Plattformen wie Amazon oder Ebay verantwortlich, wenn Umsatzsteuern nicht korrekt entrichtet werden, dadurch wird ein Schlupfloch geschlossen. Denn gerade wenn Händler aus China weiter hier handeln wollen, müssen sie nun eine Steuermeldung in Deutschland vorweisen und die Steuern auch tatsächlich zahlen - da die Plattformbetreiber nicht für sie haften wollen.
Der Hintergrund des Gesetzes: Oft verbergen sich hinter Verkäufern gerade von Elektronikprodukten auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay Händler aus China. Der Käufer zahlt einen Preis inklusive Umsatzsteuer, aber die Ware kommt ohne Rechnung - die Steuer wird berechnet und kassiert, aber nicht an den Fiskus gezahlt - da die Firmen in Fernost sitzen und die Adressen unklar sind, fehlte bisher eine Handhabe, ihrer habhaft zu werden. "Lag die Zahl der registrierten Händler im Mai 2017 noch bei rund 430, sind es heute 15.000. Die seit Jahresanfang geltende Regelung hat uns weiter Rückenwind gegeben", sagte der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) dem "Tagesspiegel".
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)