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Anschlag auf Pfandsystem Branchenblatt Lebensmittel Zeitung berichtet von Betrugsfall

Archivmeldung vom 19.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das deutsche Einwegpfand-System hat seinen ersten professionell vorbereiteten Betrugsfall. Wie die Lebensmittel Zeitung (Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main) in ihrer Freitagsausgabe berichtet, wurde eine Bande von Profifälschern in Schleswig-Holstein festgesetzt.

Sie wollten 150.000 neu produzierte PET-Flaschen, deren Etiketten und Barcode gefälscht waren, über Leergutautomaten in das Pfandsystem einschleusen. Die Menge entspricht einem Pfandwert von knapp 38.000 Euro. Laut der Staatsanwaltschaft Itzehoe wurden drei Männer, die eigenen Aussagen zufolge von einem Osteuropäer angeheuert worden waren, auf einem Aldi-Parkplatz festgenommen.

Anschließend wurden die in einer Halle gelagerten Fälschungen sichergestellt. Offen ist, so bestätigt laut LZ die Deutsche Pfandsystem (DPG) GmbH, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ein kriminelles Netzwerk dahintersteckt. Die Plagiate einer Traubenschorlen-Flasche des Discounters kommen Polizei-Informationen zufolge aus Litauen. Die DPG hatte ihrerseits bereits vergangenen Woche einen Warnhinweis an Handel und Getränkeindustrie gegeben. Die vertriebslinienübergreifende Rücknahme von bepfandetem Einweg-Leergut war zum 1. Mai 2006 unter Führung der Berliner DPG ohne eine zusätzliche Sicherung des vergleichsweise hohen Pfandwertes von 25 Cent pro Gebinde gestartet. Obgleich eine zusätzliche Sicherheitstechnik zum 1. Oktober greifen sollte, ist die entsprechende Technik bis dato nur in wenigen Geräten installiert. Das Pfandgeld wird allein auf Basis des Barcodes, der im aktuellen Fall gefälscht war, ausbezahlt.

Die DPG ruft jetzt die Händler auf, ein besonderes Augenmerk auf ungenutztes Leergut zu haben. Bei Rückgabemengen, die haushaltsübliche Volumina überschreiten, sollten die Personalien festgestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Lebensmittel Zeitung

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