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Verdi-Chef will neue Regeln für Mindestlohn

Archivmeldung vom 30.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mindestlohn (Symbolbild)
Mindestlohn (Symbolbild)

Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

Fünf Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns fordert der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Werneke, neue Regeln für dessen Festsetzung. Es reiche nicht, sich "lediglich auf das Nachzeichnen durchschnittlicher Lohnerhöhungen zu beschränken", sagte Werneke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Es müsse "mehr Spielraum für politisch notwendige Entscheidungen" geben. Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 eingeführt worden. In den nächsten Monaten entscheiden Gewerkschaften und Arbeitgeber darüber, wie hoch er ab 2021 sein wird. Bereits beschlossen ist der Wert für 2020, der bei 9,35 Euro pro Stunde liegen wird. Der Verdi-Chef verlangte eine einmalige Erhöhung des Mindestlohns Euro auf zwölf Euro pro Stunde. Dies sei nötig, "um einen Anschluss an das allgemeine Lohngefüge herzustellen", so Werneke.

Schon bei seinem Start 2015 sei der Mindestlohn viel zu niedrig gewesen. Auch 9,35 Euro reichten "nicht annährend aus, um davon leben und vorsorgen zu können", so der Verdi-Chef weiter. Damit der Mindestlohn künftig flexibler festgesetzt werden kann, will er die Regeln für die sogenannte Mindestlohnkommission ändern. Dieses Gremium, in dem Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften sitzen, brauche eine neue Geschäftsordnung, sagte Werneke den Zeitungen der Funke-Med iengruppe. Nur so könne "die jetzt bestehende Selbstbeschränkung beendet" werden. Derzeit gibt die Geschäftsordnung der Kommission sehr strenge Regeln für die Erhöhung des Mindestlohns vor. Er darf nur so stark steigen wie die Tariflöhne der beiden vorangegangen Jahre. Eine Abweichung von dieser Regel ist nur bei besonders schlecht laufender Wirtschaft möglich. Selbst dann müssen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften faktisch einig sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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