Zeitungsverleger warnen vor Mindestlohn für Zeitungsboten
Archivmeldung vom 11.03.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserIn der Debatte über den gesetzlichen Mindestlohn melden sich die Zeitungsverleger mit einer dramatischen Warnung zu Wort: Sollte die Lohnuntergrenze von 8,50 Euro auch für die 160.000 Zeitungsboten eingeführt werden, wäre die Zustellung bei mehr als zwei Millionen Haushalten betriebswirtschaftlich nicht mehr vertretbar, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zu den Plänen des Arbeitsministeriums, die der "Berliner Zeitung" vorliegt.
Rund 16.000 Botenjobs müssten gestrichen werden: "Besonders betroffen hiervon wären die ohnehin strukturschwachen Gebiete im ländlichen Bereich, in dem oft auch keine ausreichende Netzabdeckung für elektronische Datendienste vorhanden ist." Arbeitsminister Andrea Nahles (SPD) will am 2. April im Kabinett ihren Gesetzesentwurf für den Mindestlohn vorlegen. Im Magazin "Der Spiegel" erklärte sie: "Ich bin für einen Mindestlohn ohne jede Ausnahme." Sonderregelungen für ganze Wirtschaftszweige würden zum Fass ohne Boden, warnte die Politikerin. Hingegen argumentieren die Verleger, dass die politischen Kriterien für den Mindestlohn auf die Zeitungszustellung nicht zuträfen: So handele es sich bei den Boten "ganz überwiegend um geringfügig Beschäftigte", die regelmäßig weniger als zwei Stunden arbeiteten. Das Einkommen sei daher immer ein Zuverdienst zum Hauptgehalt aus einer anderen Tätigkeit oder zur Rente.
Zudem erhalten die Boten laut BDZV keinen Stundenlohn, sondern Stück- und Wegelohn. Der wiederum hänge stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Vor diesem Hintergrund wären die finanziellen Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro laut "Berliner Zeitung" erheblich: Es drohten rund 225 Millionen Euro Mehrkosten, die angesichts sinkender Umsätze nicht kompensiert werden könnten, argumentiere die Branche: Deswegen seien "erhebliche Einsparungen in den Verlagen - auch im Personalbereich - zu erwarten". Schließlich führen die Verleger noch ein verfassungsrechtliches Argument ins Feld: Die Zustellung von Zeitungen sei vom Grundgesetz geschützt. Wenn ländliche Regionen wegen hoher Kosten nicht mehr beliefert werden könnten, wäre dies "ein verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die Pressefreiheit".
Quelle: dts Nachrichtenagentur