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Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung gegen Kölner Ex-Flughafenchef Garvens

Archivmeldung vom 05.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Der ehemalige Flughafenchef Michael Garvens und andere leitende Mitarbeiter sollen durch Missmanagement knapp eine Million Euro Schaden verursacht haben. Zu diesem Schluss kommt der aktuelle Prüfbericht zur Flughafenaffäre Köln/Bonn zweier Anwaltskanzleien von Ende Juni 2018, der dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt. Überdies gehen die Gutachter von CMS sowie "Feigen Graf" davon aus, dass durch falsche Abrechnungen der Flughafengesellschaft (FKB) Köln/Bonn ein Steuerschaden entstanden sei, der noch beziffert werden müsse.

Demnach ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft neben dem Verdacht der Untreue auch wegen Steuerhinterziehung (Az. 113 Js 972/17) gegen Garvens und andere. So soll der Flughafen dem notleidenden Frachthandlingpartner Wisskirchen Rechnungen bezahlt haben, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. In dem Fall ist es illegal, sich vom Finanzamt die geleistete Vorabzugsteuer erstatten zu lassen. Garvens Anwalt weist dies zurück: Natürlich habe es Gegenleistungen des Frachtunternehmens gegeben.

Massiv kritisieren die Prüfer das Personalmanagement des Ex-FKB-Chefs: Allein bei zwei freigestellten Mitarbeitern beziffern die Prüfer den Schaden auf 641.000 Euro. Auch müsse noch eine Vereinbarung mit einem freigestellten Betriebsrat weiter untersucht werden, heißt es in dem Report. Demnach soll der Gewerkschafter zu Unrecht drei Jahre lang insgesamt 300.000 Euro kassiert haben. Garvens Anwalt verweist auf das Betriebsverfassungsgesetz, das keine andere Regelung möglich gemacht habe. Der Aufsichtsrat des Köln/Bonner-Flughafens hat angekündigt, den ehemaligen Vorsitzenden der Geschäftsführung auf Schadenersatz zu verklagen.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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