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Für 680.000 Geringverdienende wurden Betriebsrenten 2018 erstmals staatlich gefördert

Archivmeldung vom 13.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz traten am 1. Januar 2018 verschiedene Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) in Kraft. Unter anderem wurde ein staatlicher Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdienende eingeführt.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben im Jahr 2018 knapp 50 000 Arbeitgeber in Deutschland diesen Förderbetrag für 680 000 ihrer Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen erhalten. Das waren 2,5 % aller Arbeitgeber in Deutschland. Insgesamt betrug das Volumen für den staatlichen Zuschuss 67 Millionen Euro.

Den Hauptanteil mit 68 % der Fördersumme (45 Millionen Euro) beanspruchten große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten: 2 440 (11 %) der rund 22 800 großen Unternehmen in Deutschland nutzten diese Möglichkeit. Nur 22 700 und damit 1,7 % der 1,4 Millionen Kleinstunternehmen mit 10 oder weniger Beschäftigen nahmen die Fördermöglichkeit wahr. Ihr Anteil an der gesamten Fördersumme betrug knapp 5 % (3,1 Millionen Euro). Im Durchschnitt aller Unternehmen wurde ein Zuschuss in Höhe von 93 Euro pro Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer gewährt.

Der sogenannte BAV-Förderbetrag wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2 200 Euro gewährt. Er beträgt 30 % des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Der Betrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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