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Volkswagen hält kapitalmarktrechtliche Vorwürfe für unbegründet

Archivmeldung vom 02.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Volkswagenwerk Wolfsburg Bild: Volkswagen AG
Volkswagenwerk Wolfsburg Bild: Volkswagen AG

Der Volkswagen-Konzern hält den Vorwurf eines Verstoßes gegen kapitalmarktrechtliche Publizitätspflichten in der Abgas-Affäre für unbegründet. In diesem Zusammenhang habe man Landgericht Braunschweig Klageerwiderung eingereicht: "Nach sorgfältiger Prüfung durch interne und externe Rechtsexperten sieht sich das Unternehmen in der Auffassung bestätigt, dass der Volkswagen-Vorstand seine kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat", teilte das Unternehmen am Mittwoch mit. Jede Ad-hoc-Pflicht setze voraus, dass die für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlichen Personen Kenntnis eines kursrelevanten Sachverhalts erlangten und die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Information abschätzen könnten.

"Im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik ergab sich eine Kursrelevanz erst am 18. September 2015, als die Verletzung US-amerikanischer Umweltschutzrichtlinien bekannt gemacht wurde", teilte das Unternehmen weiter mit. "Bis dahin gab es keinerlei Anzeichen für börsenkursrelevante Informationen, denn bis zu diesem Zeitpunkt war von einer überschaubaren Fahrzeug-Anzahl (etwa 500.000) und Bußgeldern in einem zweistelligen oder unteren dreistelligen Millionen-Bereich auszugehen, wie in der Vergangenheit in den USA in vergleichbaren Fällen im Zusammenhang mit Personenkraftfahrzeugen verhängt.

Die Diesel-Thematik schien nach bestem Kenntnisstand durch übliche und damit kursneutrale Maßnahmen einschließlich wirksamer technischer Lösungskonzepte beherrschbar." Das nach dem 18. September 2015 in der Öffentlichkeit diskutierte mögliche Strafmaß von maximal 18 Milliarden US-Dollar sei in anderen Fällen "nicht einmal ansatzweise" ausgeschöpft worden.

"Nachdem im Anschluss an die `Notice of Violation` eine erste belastbare Zahlenbasis über die weltweiten Risiken ermittelt worden war, wurde diese vorläufige Abschätzung am 22. September 2015 unverzüglich ad-hoc gemeldet." Die Untersuchung im Auftrag des Aufsichtsrates von Volkswagen bezüglich der Vorgänge und Verantwortlichkeiten rund um die Diesel-Thematik werde fortgeführt, betonte das Unternehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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