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Rossmann-Gründer: Schlecker-Urteil ist eine große Überraschung

Archivmeldung vom 27.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dirk Roßmann (2014)
Dirk Roßmann (2014)

Von Anakin81 - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35937115

Dirk Roßmann, Gründer der Drogeriemarktkette Rossmann, zeigt sich von dem Urteil im Schlecker-Prozess erstaunt. "Das Urteil ist für uns eine große Überraschung", sagte Roßmann der "Heilbonner Stimme".

"Dass trotz der besonderen Konfliktsituation durch die enge Beziehung zu den Eltern, Meike und Lars nicht auf Bewährung verurteilt wurden, ist für Außenstehende nicht leicht zu begreifen." Anders sieht Roßmann das Urteil gegen den Schlecker-Gründer Anton Schlecker: "Dagegen erscheint die Bewährungsstrafe für Anton Schlecker - auch aus Sicht eines berechtigten Gläubigerschutzes - nicht überzogen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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