Staatsanwälte sollen in VW-Affäre ihre Kontakte zu Medien preisgeben
Archivmeldung vom 24.01.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlIn der VW-Affäre hat der Verteidiger des einstigen Betriebsratschefs Klaus Volkert, Johann Schwenn, beantragt, dass die Ankläger sämtliche Schriftwechsel herausgeben müssen, die sie im Zusammenhang der Ermittlungen mit den Medien geführt haben. Das berichtet das Hamburger Magazin stern in seiner neuen Ausgabe.
Sollte
der Antrag Erfolg haben, könnte dadurch das Verhältnis zwischen
Presse und Informanten grundsätzlich gefährdet werden.
In der Affäre um das Spesen- und Bonussystem bei VW ist Volkert neben Ex-Personalvorstand Peter Hartz der Hauptbeschuldigte. Hartz, der sich gerade vor dem Landgericht Braunschweig verantworten muss, war gegen ein umfassendes Geständnis eine milde Strafe zugesagt worden. Wie der stern berichtet, vermutet Schwenn dabei ein Geschäft zulasten seines Mandanten: Nur wenn Hartz den früheren Betriebsratschef schwer belaste, könne er mit einem kurzen Prozess und einer Bewährungsstrafe rechnen. Anlass für den Vorwurf sind Äußerungen der Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff, die in der Wochenzeitung "Die Zeit" zitiert wurden. Schwenn beantragte daraufhin, die beiden beteiligten Ermittler "unverzüglich" von dem Verfahren abzuziehen, sie über ihre Gespräche mit Medien als Zeugen zu befragen sowie ihren Schriftverkehr mit Presseleuten aktenkundig zu machen.
Quelle: Pressemitteilung stern