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Brauereien fürchten Teilenteignung durch neues Erbschaftsteuerrecht

Archivmeldung vom 10.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Der Deutsche Brauer-Bund prüft derzeit, ob eine Verfassungsklage gegen das neue Erbschaftsteuerrecht Erfolg haben könnte.

„Für viele mittelständische Brauereien in Bayern kommt die Neuordnung des Erbschaftsteuerrechts einer Teilenteignung gleich“. Georg Schneider, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft mittelständischer Privatbrauereien im Deutschen Brauer-Bund, fasst die Kritik des brauwirtschaftlichen Mittelstandes am neuen Erbschaftsteuerrecht in harsche Worte. Stein des Anstoßes ist das so genannte „Verwaltungsvermögen“, vor allem vermietete oder verpachtete Immobilien im Eigentum der Brauereien.

Grundsätzlich sieht das neue Erbschaftsteuerrecht vor, dass zukünftig bei Weiterbetrieb des Unternehmens durch den Erben die Erbschaftsteuerschuld nach 10 Jahren entfällt. Dies allerdings gilt nur dann, wenn das „Verwaltungsvermögen“ nicht mehr als 50% des gesamten Betriebsvermögens ausmacht. Hier liegt nach Aussagen des Brauer-Bundes gerade für mittelständische Brauereien das Problem: Sie verfügen typischer Weise in größerem Umfang über eigene Immobilien, die sie zum Betrieb von Gaststätten vermieten oder verpachten. Schneider ist empört: „Diese Immobilien halten wir doch nicht nur zur Erzielung von Miet- oder Pachteinnahmen, sondern zur längerfristigen Sicherung unseres Bierabsatzes.“

Übersteigt der Wert dieser vermieteten oder verpachteten Immobilien aber 50 % des Betriebsvermögens, bleibt der Brauerei die „Verschonungsregelung“ versagt. Das gesamte Betriebsvermögen wird unabhängig vom Weiterbetrieb der Brauerei im Erbfall der Erbschaftsteuer unterworfen.

Schon im Vorfeld des Erlasses des neuen Gesetzes hatte der Brauer-Bund nach eigenen Aussagen wiederholt auf dieses Sonderproblem hingewiesen, bei den Verantwortlichen jedoch kein Gehör gefunden.

Georg Schneider: „Die eigenen Gaststätten sind der Rückgrat der mittelständischen Brauereien. Das neue Recht zwingt viele Kollegen jetzt, Gaststätten zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können. Ein die Existenz bedrohendes Absatzminus ist die Folge. Für mich ist das Enteignung.“ Die mittelständischen Brauereien im Deutschen Brauer-Bund lassen keinen Zweifel daran, dass sie diese Regelung nicht hinnehmen wollen. „Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Verfassungsklage“, so Georg Schneider.

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