Brauereien fürchten Teilenteignung durch neues Erbschaftsteuerrecht
Archivmeldung vom 10.12.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDer Deutsche Brauer-Bund prüft derzeit, ob eine Verfassungsklage gegen das neue Erbschaftsteuerrecht Erfolg haben könnte.
„Für viele mittelständische Brauereien in Bayern kommt die Neuordnung
des Erbschaftsteuerrechts einer Teilenteignung gleich“. Georg
Schneider, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft mittelständischer
Privatbrauereien im Deutschen Brauer-Bund, fasst die Kritik des
brauwirtschaftlichen Mittelstandes am neuen Erbschaftsteuerrecht in
harsche Worte. Stein des Anstoßes ist das so genannte
„Verwaltungsvermögen“, vor allem vermietete oder verpachtete Immobilien
im Eigentum der Brauereien.
Grundsätzlich sieht das neue
Erbschaftsteuerrecht vor, dass zukünftig bei Weiterbetrieb des
Unternehmens durch den Erben die Erbschaftsteuerschuld nach 10 Jahren
entfällt. Dies allerdings gilt nur dann, wenn das „Verwaltungsvermögen“
nicht mehr als 50% des gesamten Betriebsvermögens ausmacht. Hier liegt
nach Aussagen des Brauer-Bundes gerade für mittelständische Brauereien
das Problem: Sie verfügen typischer Weise in größerem Umfang über
eigene Immobilien, die sie zum Betrieb von Gaststätten vermieten oder
verpachten. Schneider ist empört: „Diese Immobilien halten wir doch
nicht nur zur Erzielung von Miet- oder Pachteinnahmen, sondern zur
längerfristigen Sicherung unseres Bierabsatzes.“
Übersteigt der
Wert dieser vermieteten oder verpachteten Immobilien aber 50 % des
Betriebsvermögens, bleibt der Brauerei die „Verschonungsregelung“
versagt. Das gesamte Betriebsvermögen wird unabhängig vom Weiterbetrieb
der Brauerei im Erbfall der Erbschaftsteuer unterworfen.
Schon
im Vorfeld des Erlasses des neuen Gesetzes hatte der Brauer-Bund nach
eigenen Aussagen wiederholt auf dieses Sonderproblem hingewiesen, bei
den Verantwortlichen jedoch kein Gehör gefunden.
Georg
Schneider: „Die eigenen Gaststätten sind der Rückgrat der
mittelständischen Brauereien. Das neue Recht zwingt viele Kollegen
jetzt, Gaststätten zu verkaufen, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu
können. Ein die Existenz bedrohendes Absatzminus ist die Folge. Für
mich ist das Enteignung.“ Die mittelständischen Brauereien im Deutschen
Brauer-Bund lassen keinen Zweifel daran, dass sie diese Regelung nicht
hinnehmen wollen. „Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer
Verfassungsklage“, so Georg Schneider.