Ex-Post-Chef Zumwinkel: Mit einem Deal zu einer Bewährungsstrafe?
Archivmeldung vom 13.01.2009
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Freigeschaltet durch Oliver RandakNach Informationen des "Handelsblattes" soll eine zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft ausgehandelte Vereinbarung den Ex-Post-Chef vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Der Deal in dem Prozess sieht eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung vor, wenn Zumwinkel ein Geständnis ablegt.
Der in der Liechtenstein-Affäre wegen Steuerbetrugs angeklagte
Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel muss wohl nicht ins Gefängnis. Nach
Angaben des "Handelsblatts" haben sich Verteidigung und
Staatsanwaltschaft darauf verständigt, dass die Ankläger im Prozess
maximal zwei Jahre Haft auf Bewährung fordern werden.
Die Zeitung bei ihrem Bericht beruft sich auf Justizkreise. Im Gegenzug solle Zumwinkel ein Geständnis ablegen.
Ein Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft wollte sich zu
dem Bericht nicht äußern. Auch bei den Anwälten von Zumwinkel gab es
dazu auf Nachfrage keinen Kommentar. Der Prozess gegen Zumwinkel soll
am 22. Januar in Bochum starten.
Der Ex-Post-Chef soll sich wegen Steuerbetrugs aus den Jahren
2002 bis 2006 vor Gericht verantworten. Die hinterzogene Summe soll bei
knapp einer Mio. Euro liegen.