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Pflegekräfte erhalten ab dem 1. August einen Mindestlohn

Archivmeldung vom 15.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO
Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns für die Pflegebranche beschlossen. Dieser soll am 1. August in Kraft treten. Demnach sollen Pflegekräfte im Westen Deutschlands und in Berlin künftig mindestens 8,50 Euro pro Stunde erhalten. In den neuen Bundesländern liegt der Mindestlohn bei 7,50 Euro.

In den kommenden Jahren, und zwar jeweils zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 sollen die Stundensätze dann noch einmal um je 25 Cent steigen. Die Regelung gilt für ungefähr drei Viertel der Pflegekräfte und dabei nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für Arbeitnehmer, die überwiegend "Grundpflegeleistungen" erbringen. Solche Leistungen sind zum Beispiel das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern. Hauswirtschaftskräfte, Auszubildende oder Praktikanten sowie die Betreuer für Demenzkranke erhalten auch weiterhin keinen Mindestlohn.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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