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Erster durchschlagender Erfolg für Anleger der VIP Medienfonds

Archivmeldung vom 11.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Landgericht München I hat nunmehr erstmals einem Anleger Schadenersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung am VIP 4 Medienfonds zugesprochen. Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte und von Frau Rechtsanwältin Albers vertretene Anleger hatte eine Beteiligung am VIP 4 Medienfonds im Nennwert von € 100.000,00 gezeichnet.

Das Gericht gelangte nach Durchführung einer Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass dem Anleger von Seiten der Commerzbank AG wahrheitswidrig mitgeteilt wurde, dass durch die Garantiezahlung der HypoVereinsbank AG die Rückzahlung seines Kommanditkapitals gesichert sei. In Wirklichkeit hat die HypoVereinsbank AG lediglich eine Schuldübernahmeerklärung zugunsten der Fondsgesellschaft abgegeben. Die Commerzbank AG ist daher nach dem Urteil des LG München (Az.: 28 O 22503/06) verpflichtet, den Anleger so zustellen, wie wenn er die Beteiligung nicht gezeichnet hätte.

Die VIP Medienfonds 3 und 4 waren in die Schlagzeilen geraten als im Jahr 2005 der Gründer und Hauptinitiator Herr Andreas Schmid verhaftet wurde. Derzeit läuft vor dem Landgericht München I das Strafverfahren gegen Herrn Andreas Schmid u.a. wegen Steuerhinterziehung. Ferner haben die Finanzbehörden die von der jeweiligen Fondsgesellschaft geltend gemachten Verluste weitgehend nicht anerkannt, mit der Folge, dass die Anleger nun Steuernachzahlungen in erheblicher Höhe zu leisten hatten bzw. haben.

Anleger, die sich im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds 3 und 4 falsch beraten fühlen, sollten daher ihre Ansprüche prüfen lassen, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

Quelle: Pressemitteilung BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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