Zeitung: 211 der Top 250 Familienunternehmen haben keine Frau in Geschäftsführung
Archivmeldung vom 07.03.2016
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt211 der 250 größten deutschen Familienunternehmen haben keine Frau in der Geschäftsführung, und immerhin 59 auch keinen weiblichen Aufsichtsrat. Das ist das Ergebnis einer UNtersuchung des "Handelsblatt Research Institute" und der Wirtschaftsberatungsgesellschaft KPMG.
In den DAX-30 Konzernen liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten bei 26,8 Prozent, bei den Top 250 Familienunternehmen sind es der Untersuchung zufolge nur 17 Prozent. In der Geschäftsführung sind es im DAX 9,8 Prozent bei den 250 größten Familienunternehmen nur 4,3 Prozent. Allein bei den 19 von den 250 Familienfirmen, die die gesetzliche Quote für den Aufsichtsrat erfüllen müssen, fehlten noch 30 Frauen.
Unterstellt man, dass die Unternehmen, die sich nur eine Zielgröße geben müssen, sich eine solche von 30 Prozent geben, dann fehlen weitere 94 Frauen in den Aufsichtsräten, schreibt das "Handelsblatt". Auf Vorstands- oder Geschäftsführungsebene seien Frauen noch weit weniger vertreten. Nur elf Unternehmen verfügten über einen Frauenanteil von 30 Prozent und mehr.
Seit Jahresbeginn müssen die großen Firmen eine feste Quote von 30 Prozent für ihre Aufsichtsräte einführen. Betroffen sind davon zunächst nur etwas mehr als 100 Unternehmen, die börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind. Das Gesetz sieht aber auch eine so genannte flexible Quote vor. Und diese wird weit mehr Wucht entfachen, da sie für rund 3.500 Unternehmen gilt, schreibt die Zeitung weiter. Diese können sich selbst eine Quote geben, die Frist zur Festlegung endet am 30. Juni 2017. Dabei müssen die Unternehmen zwar keine Sanktionen befürchten, aber die Signalwirkung sollten sie nicht unterschätzen, so die Zeitung. Denn die selbst gesetzten Zielgrößen gelten nicht nur für Aufsichtsräte, sondern auch für die Geschäftsführungsebene und weitere zwei Management-Ebenen darunter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur