EECH räumt Zahlungsschwierigkeiten ein
Archivmeldung vom 26.03.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie EECH European Energy Consult Holding AG (EECH AG) hat Zahlungsschwierigkeiten bei der Bedienung fälliger Zinszahlungen in der Anleihe „Invest France“ eingeräumt.
In einem der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte in mehreren Fällen vorliegenden Schreiben begründet die EECH AG die Zahlungsschwierigkeiten mit dem „Ausbleiben zugesagter Zahlungseingänge“. Zugleich beteuert das Unternehmen, eine Fehlinvestition der eingeworbenen Mittel habe nicht stattgefunden. Die Investitionen überträfen sogar den Rückzahlungsbetrag mit einem bei weitem übersteigenden Wert.
Zweifel sind angesichts der Widersprüche des Schreiben angebracht, wenn
es weiter heißt, dass aus diesen Investitionen keine gewinnbringenden
Ergebnisse erzielt werden können. Zur Begründung dafür heißt es, dass
der „Absatzmarkt für unsere (d.h. EECH) Kapitalanlageprodukte zum
Erliegen“ gekommen sei.
„Das ist völlig unlogisch“, meint Rechtsanwalt Jochen Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, „wenn die EECH das Geld aus dem Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen braucht, um gewinnbringende Ergebnisse zu erzielen, dann klingt das wie ein Schneeballsystem.“
Nicht nachvollziehbar ist auch, warum man sich mit Verlusten von den
wertträchtigen Investitionen trennen will. Oder sind sie doch nicht so
werthaltig?
„Wir haben die EECH AG aufgefordert, die angeblich vorhandenen
Investments offenzulegen. Allerdings bestätigt das Rundschreiben unsere
erheblichen Zweifel an einer werthaltigen Investition", sorgt sich
Resch.
Quelle: Resch Rechtsanwälte