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Freier Behörden-Zugriff auf Bankdaten

Archivmeldung vom 08.12.2004

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2004 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Wer glaubt, dass seine Bankdaten geheim sind, irrt gewaltig. Spätestens ab dem 1. April des kommenden Jahres können Behörden und auch das Finanzamt auf die Bankdaten zugreifen. Ganz legal.

Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter hat deswegen gefordert, die staatliche Kontenkontrolle noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wünsche sich angesichts des fast unkontrollierten Datenzugriffs der Behörden, dass das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ noch einmal überarbeitet wird. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Bürger müsse gesichert sein. Insbesondere die Transparenz des Verfahrens müsse gewährleistet sein. Erfolge eine Abfrage, müssten die Betroffenen möglichst frühzeitig darüber informiert werden.

Welche Behörden Zugriff auf Bankdaten bekommen können, ist im Gesetz bislang nicht näher definiert. Sicher ist aber, dass neben den Finanzämtern auch die Sozialleistungsträger Auskunft erhalten können.

( http://www.bundesdatenschutzbeauftragter.de ) Bundesdatenschutzbeauftragter

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