Freier Behörden-Zugriff auf Bankdaten
Archivmeldung vom 08.12.2004
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Freigeschaltet durch Jens BrehlWer glaubt, dass seine Bankdaten geheim sind, irrt gewaltig. Spätestens ab dem 1. April des kommenden Jahres können Behörden und auch das Finanzamt auf die Bankdaten zugreifen. Ganz legal.
Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter hat deswegen gefordert, die staatliche Kontenkontrolle noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wünsche sich angesichts des fast unkontrollierten Datenzugriffs der Behörden, dass das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit noch einmal überarbeitet wird. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Bürger müsse gesichert sein. Insbesondere die Transparenz des Verfahrens müsse gewährleistet sein. Erfolge eine Abfrage, müssten die Betroffenen möglichst frühzeitig darüber informiert werden.
Welche Behörden Zugriff auf Bankdaten bekommen können, ist im Gesetz bislang nicht näher definiert. Sicher ist aber, dass neben den Finanzämtern auch die Sozialleistungsträger Auskunft erhalten können.
( http://www.bundesdatenschutzbeauftragter.de ) Bundesdatenschutzbeauftragter