Insolvenzverfahren Magellan Maritime Services: Gläubiger erhalten 40 Millionen Euro Abschlagzahlung
Archivmeldung vom 02.01.2020
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Freigeschaltet durch André OttDer Insolvenzverwalter der Kapitalanlagegesellschaft Magellan Maritime Services GmbH, Peter-Alexander Borchardt von der Hamburger Kanzlei Reimer Rechtsanwälte, hat am vergangenen Montag (30. Dezember 2019) eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 Millionen Euro an alle Insolvenzgläubiger mit festgestellten Forderungen vorgenommen.
Dies entspricht einer Quote auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen in Höhe von etwa 25,6 Prozent. Die Auszahlung erfolgte nach abschließender Prüfung der rund 8.900 bei Borchardt eingegangenen Forderungsanmeldungen und in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss.
Das Geschäft von Magellan Maritime Services bestand im Vertrieb und der Vermietung von Seecontainern. Nach der Insolvenzeröffnung am 1. September 2016 war es dem vom Amtsgericht Hamburg bestellten Insolvenzverwalter gelungen, die rund 110.000 Magellan-Seecontainer für 160 Millionen Euro plus einer möglichen Erfolgsbeteiligung von bis zu 15 Millionen US-$ an die Buss Global-Gruppe aus Singapur zu veräußern. Aus diesem Erlös wurden vor zwei Jahren zunächst vorrangige Sonderrechte der Kapitalanleger mit einem Betrag von rund 100 Millionen Euro abgelöst.
Aktuell werden Jahresabschlüsse und Steuererklärungen von Magellan ab dem Jahr 2014 erstellt. "Wegen zehntausender Zahlungsvorgänge und der Komplexität der sich daraus ergebenden Bewertungsfragen und auch wegen der Aufbereitung der Sachverhalte und daraus gewonnener Erkenntnisse nehmen diese Arbeiten ungewöhnlich viel Zeit in Anspruch", so Borchardt. Die Abschlüsse bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung und die korrespondierenden Steuererklärungen würden jedoch voraussichtlich noch im Jahr 2020 fertiggestellt sein.
Nach Überprüfung der steuerrechtlichen Fragen wird Borchardt in enger Abstimmung mit dem gerichtlich bestellten Gläubigerausschuss klären, wann weitere Abschläge zur Auszahlung kommen können. Offen ist beispielsweise derzeit auch die Entwicklung der vereinbarten Erfolgsbeteiligung. "Ob und inwiefern sich das Geschäft so positiv entwickelt hat, dass der zusätzliche Kaufpreis aus der Erfolgsbeteiligung fällig wird, entscheidet sich voraussichtlich erst im Jahr 2023," erklärt Borchardt.
Quelle: Reimer Rechtsanwälte (ots)