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BKK-Mitarbeiter können auf Abfindungen hoffen

Archivmeldung vom 08.09.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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200 ehemalige Mitarbeiter der BKK für Heilberufe können sich Hoffnung auf Abfindungen machen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf erklärte gestern die Kündigungen für unwirksam, wie BKK-Sprecher Ingo Balzer der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" sagte.

Die Betriebskrankenkasse war Ende 2011 wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossen worden. Doch die Arbeitsverhältnisse endeten damit nicht automatisch, urteilte das Gericht. Die BKK hätte versuchen müssen, die Mitarbeiter bei einer anderen Kasse unterzubringen. Revision gegen das Urteil ist zugelassen. "Wenn auch das Bundesarbeitsgericht die Kündigungen für unwirksam erklärt, werden wir über Abfindungen sprechen müssen", sagt Balzer. Laut ehemaligem Haustarif hätten die Mitarbeiter Anspruch auf bis zu fünf Monatsgehälter.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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