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Bahn scheitert vor Gericht - Lokführer-Streik kann starten

Archivmeldung vom 12.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den geplanten 24-stündigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL durch das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main stoppen zu lassen. Ein entsprechender Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wurde durch das Gericht am Montagabend abgelehnt.

In der Vergangenheit war die Bahn dagegen noch in die nächste Instanz vor dem Landesarbeitsgericht gegangen. Der Streik im Personenverkehr soll um 2 Uhr in der Nacht starten und in der Nacht auf Mittwoch ebenfalls um 2 Uhr enden. Im Güterverkehr wird bereits seit Montagabend, 18 Uhr, gestreikt, ebenfalls für 24 Stunden. 

Die Bahn bietet wieder einen Notfahrplan an und glaubt offenbar selbst nicht mehr daran, die Arbeitsniederlegung mit juristischen Mitteln noch stoppen zu können. Für Dienstagmorgen wurde die Presse in den Berliner Hauptbahnhof eingeladen. Ein Konzernsprecher will sich dort "zum aktuellen GDL-Streik" äußern, wie es hieß.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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