Marburger Bund bestreikt 460 Krankenhäuser
Archivmeldung vom 31.03.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat für den heutigen Donnerstag zum Streik in rund 460 kommunalen Krankenhäusern aufgerufen. "Planbare Eingriffe werden in den meisten kommunalen Kliniken heute nicht stattfinden können", sagte Verbandsvorsitzende Susanne Johna dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Wir halten in diesen bestreikten Krankenhäusern natürlich den Notdienst aufrecht."
Es sei eine Besetzung ähnlich wie an Wochenenden sichergestellt, so Johna. Der Streik findet in ganz Deutschland statt, ausgenommen sind Berlin und Hamburg. Der Marburger Bund kritisiert unter anderem die hohe Arbeitsbelastung in Kliniken: Die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern seien mancherorts so schlecht, dass viele Ärzte die Klinik verließen und zum Beispiel eine eigene Praxis gründeten oder als Angestellte in ein Medizinisches Versorgungszentrum gingen, so Johna.
Inzwischen würden immer mehr Ärzte ihre Arbeitszeit reduzieren und eine 80-Prozent-Stelle annehmen. "Das heißt, Kollegen verzichten auf Gehalt, um wenigstens einen freien Tag in der Woche garantiert zu haben." Ein Grund dafür seien auch die vielen Überstunden. "Jeder Tag, an dem sie nicht in die Klinik kommen, ist ein Tag, an dem sie auch keine Überstunden machen", sagte die Verbandsvorsitzende. "Seit Beginn der Corona-Pandemie hat
sich die Arbeitsbelastung deutlich verschärft", so Johna.
Besonders hoch sei die Belastung auf der Intensivstation, in der Notaufnahme und auf den Infektionsstationen. "Auf vielen Intensivstationen war die Versorgung der Patienten zuletzt nur noch möglich, weil auch Ärztinnen und Ärzte pflegerische Tätigkeiten übernommen und noch mehr Überstunden geleistet haben." Der Marburger Bund fordert eine Erhöhung der Gehälter um 5,5 Prozent für die Laufzeit von einem Jahr, klare Grenzen für Bereitschaftsdienste, eine generelle Begrenzung der Rufbereitschaft auf höchstens zwölf Rufdienste pro Monat, einen gesicherten Anspruch auf freie Wochenenden und mehr Planungssicherheit bei den Diensten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur