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Generalstaatsanwalt Düsseldorf sieht hinreichenden Verdacht für Kartell von Bierbrauern

Archivmeldung vom 04.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sudpfannen in einer Brauerei
Sudpfannen in einer Brauerei

Foto: User:Trexer
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Kartellverfahren zu Preisabsprachen geraten fünf namhafte große und mittelständische Brauereien wie Radeberger (Oetker-Gruppe) und Carlsberg, aber auch die Marken Früh- und Gaffel-Kölsch durch eine Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf unter Druck.

In der Expertise für den 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) der Landeshauptstadt, die dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt, ist von "hinreichendem Tatverdacht für die zur Last gelegten Kartellordnungswidrigkeiten" die Rede. In der bisher unveröffentlichten Stellungnahme beantragte die Generalstaatsanwaltschaft angesichts der Beweislage, die Hauptverhandlung gegen die Unternehmen zu eröffnen.

Demnach gehörten die Beschuldigten zum größten Kartell der deutschen Biergeschichte. Während etliche Premium-Hersteller Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe akzeptiert hatten, klagten die betroffenen Kölsch-Brauer gegen die Strafzahlungen von je drei Millionen Euro. Zudem soll Früh-Kölsch-Gesellschafter Alexander Rolff auch persönlich zur Kasse gebeten werden. Dasselbe gilt für den früheren Radeberger-Chef und heutigen Vorstandsvorsitzenden des Mischkonzerns Oetker, Albert Christmann. Die Biersparte Radeberger soll 160 Millionen Euro Buße zahlen, Carlsberg 60 Millionen Euro. Die Unternehmen weisen die Vorwürfe der Wettbewerbshüter zurück.

Sie haben beim OLG-Senat beantragt, die Verfahren einzustellen. Die Kölner Brauereien Früh und Gaffel wollten sich wegen des laufenden Verfahrens auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" nicht weiter äußern. Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft sind die Einwände der Brauereien wenig stichhaltig. Die Beweismittel und Indizien belegen nach Ansicht der Ermittler, dass "die für die Brauereien Verantwortlichen" auf Sitzungen des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW am 14. Juni 2006 und am 5. September 2007 die Preiserhöhung für Flaschen- und Fassbier abgesprochen haben.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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